07.08.2012
Innsbruck

Zugticket kostete das Hundertfache

Verlorenes Ticket ließ Preis für Fahrt im Regionalzug explodieren. ÖBB lenkten nach Intervention ein.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Eine durchaus alltägliche Situation brachte im Mai eine 15-jährige Schülerin gehörig zum Schwitzen. Im Regionalzug Richtung Oberland suchte sie bei einer Kontrolle nach ihrem Fahrschein. Der ließ sich jedoch in den Taschen nicht mehr finden. Und das, obwohl ihn das Mädchen in Innsbruck gerade für 1,80 Euro gelöst haben wollte.

Für den Bahnkontrollor ein klarer Fall von Fahren ohne Fahrschein, für den es keine Ausreden gibt. Macht erst einmal eine Kontrollgebühr von 65 Euro direkt im Zug. Nur: Die konnte das Mädchen aus dem Raum Innsbruck, das im Oberland eigentlich nur ihr Pferd besuchen wollte, bei monatlich 15 Euro Taschengeld beim besten Willen nicht bezahlen. Es ist ja auch nicht alltäglich, dass eine 15-Jährige solch einen Betrag in der Geldtasche spazieren führt.

Die Reise dauerte dann über die geplante Ausstiegsstation hinaus, weil der Kontrollor die Daten des Mädchens für eine weitere Zahlscheingebühr von 30 Euro notierte. Und das, obwohl die Schülerin eine personalisierte ÖBB-Vorteilscard bei sich hatte.

Die Eltern, die sich plötzlich mit einer Forderung von 95 Euro konfrontiert sahen, konnten dies alles nicht fassen und wandten sich an die Innsbrucker Rechtsanwälte Dellasega & Kapferer. Die beeinspruchten die hohe Forderung gegenüber einer nicht voll geschäftsfähigen 15-Jährigen und machten außerdem gegenüber einem Fahrpreis von 1,80 Euro völlige Unangemessenheit geltend.

Der Brief nach Wien blieb jedoch unbeantwortet. Dafür trudelte bald eine Forderung eines Inkassobüros über 180,78 Euro – also das Hundertfache des Fahrpreises – ins Haus der Eltern.

ÖBB-Pressesprecher Christoph Posch reagierte auf TT-Anfrage schnell und erwirkte die Aufhebung der gesamten Vorschreibung. Das Verhalten des Kontrollors bei seiner „Amtshandlung“ gegenüber dem Mädchen und der verspätete Ausstieg der Jugendlichen trotz vorhandener Vorteilscard-Nummer sowie die nicht erfolgte Rückmeldung des ÖBB-Kundenservice auf den Anwaltsbrief hätten die Bundesbahnen dazu bewogen. Ansonsten stellt Posch jedoch klar: „Wir müssen Trittbrettfahrer, die auf Kosten der Allgemeinheit die Bahn benützen, natürlich zur Kasse bitten!“ An Bahnhöfen und in den Zügen gebe es den klaren Hinweis, dass man ohne Ticket keine Regionalbahn betreten dürfe. Nur im Fernverkehr könne man Tickets auch im Zug erwerben. Ansonsten wären immer 65 Euro Kontrollgebühr vorzuschreiben. Dazu 30 Euro, wenn nicht gezahlt werden kann oder will. Und gerade da hakt der ÖBB-Sprecher ein und klärt auf: „Kein Jugendlicher muss für eine vergessene Fahrkarte 65 Euro oder mehr zahlen. Das System funktioniert mit Ausnahme dieses Falls jedoch dahingehend, dass sich der Kunde anschließend selbstständig mit dem ÖBB-Kundenservice in Verbindung setzen muss. Erst nach Darlegung des individuellen Falls kommt es zu Rücküberweisungen oder der Berechnung der angemessenen Bearbeitungsgebühr. In diesem Fall wären es die 1,80 Euro Fahrtgeld und drei Euro Abfertigungsgebühr gewesen – macht also 4,80 Euro.“

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Di, 07.08.2012
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