Angeklagter: „Wollte Cain erziehen“
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Im Jänner 2011 soll der Angeklagte den kleinen Cain zu Tode geprügelt haben.
Foto: APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Feldkirch – Der mit großer Spannung erwartete Mord-Prozess im Fall Cain ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch pünktlich eröffnet worden. Der 27-jährige Angeklagte Milosav M. wurde unter Blitzlichtgewichter in den Schwurgerichtssaal geführt. Er soll im Jänner 2011 den dreijährigen Cain, den jüngeren Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin, zu Tode geprügelt haben. M. hat die Schläge stets eingestanden, eine Tötungsabsicht aber immer verneint. Er bekannte sich auch am Freitag „nicht schuldig“. „Ich wollte nicht, dass er stirbt“, sagte M.
Die Geschworenen zogen sich nach Abschluss des Beweisverfahrens und den Plädoyers der Anwälte gegen 18.40 Uhr zur Beratung zurück. Staatsanwalt Wilfried Siegele forderte eine lebenslange Haftstrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für den Angeklagten. „Das Kind wurde nicht geschlagen, es wurde erschlagen“, so Siegele. Verteidiger Edgar Veith erklärte erneut, von Mord „kann keine Rede sein“.
Die Verhandlung begann mit einem Schlagabtausch zwischen dem leitenden Staatsanwalt Wilfried Siegele und Pflichtverteidiger Edgar Veith bei der Aufklärung der Geschworenen. Während Siegele die vielen - allesamt abgelehnten - Einsprüche von Veith im Vorfeld des Prozesses kritisierte, pochte Veith auf das Recht auf eine faire Verhandlung und unterstrich die Unschuldsvermutung. Siegele betonte, dass der Angeklagte Cain an zwei Tagen hintereinander mit einem Besenstiel aus Aluminium jeweils mindestens zehnmal auf das entblößte Gesäß geschlagen habe, und zwar mit voller Wucht. Der 27-Jährige habe so stark ausgeholt, dass er mit dem Besenstiel an der Decke angekommen sei, die Schläge hätten angedauert „bis Ruhe war“. Die Staatsanwaltschaft gehe deshalb von Mord aus. „Wer so fest auf ein Kind einschlägt, muss es ernstlich für möglich halten, dass das Kind stirbt“, begründete Siegele seine Haltung.
Veith hingegen erklärte, für Mord gebe es überhaupt keinen Anhaltspunkt. Von einem Tötungsvorsatz könne keine Rede sein, im Gegenteil habe sich der 27-Jährige um die beiden Buben gekümmert. Der Angeklagte habe den Notarzt informiert und eine Wiederbelebung versucht.
Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er den kleinen Cain lediglich erziehen wollte. Er begründete seine Schläge mit der flachen Hand und einem abgebrochenen Besenstiel aus Aluminium am 7. und 8. Jänner 2011 mit Erziehungsmaßnahmen nach Verstößen Cains gegen Verbote. „Ich wollte, dass er sich‘s merkt. Ich wollte ihn erziehen“, so der 27-Jährige immer wieder. Die Mutter habe die Kinder ebenfalls geschlagen, auch in seiner eigenen Erziehung sei Gewalt „normal“ gewesen, erklärte M. im Vorarlberger Dialekt und oft den Tränen nahe.
„Ich wollte, dass er brav ist“
Der Angeklagte gab dem vorsitzenden Richter Norbert Melter bereitwillig Auskunft über die Geschehnisse. Am 7. Jänner habe er während der Arbeitszeit der Mutter auf die Kinder aufgepasst. Am Abend musste Cain aufgrund einer Strafe in seinem Zimmer bleiben, während der 27-Jährige und der Bruder Cains im Wohnzimmer fernsahen. Cain habe darum gebeten, auf die Toilette gehen zu dürfen. Als M. später im Kinderzimmer nachschaute, habe er gesehen, dass Cain ein Joghurt hatte, also verbotenerweise in der Küche gewesen war. Cain musste sich übers Sofa beugen, und M. schlug ihm „fünf- bis zehnmal“ auf den Popo. Die Blasen, die er dabei bekam, erklärte der 27-Jährige mit den Nieten der Hose des Dreijährigen. Er räumte ein, dass ihm danach die Hand wehtat. Auch „Watschen mit beiden Händen“ gab M. zu.
Weil das Kind keine entsprechende Einsicht und Reaktion auf die Schläge zeigte, habe er einen abgebrochenen Besenstiel geholt, um Cain damit „etwa 20 Mal“ aufs nackte Gesäß zu schlagen. Auf die Frage, ob ihm die Intensität der Schläge bewusst gewesen sei, sagte der Angeklagte: „Jetzt ist es mir klar. Ich hätte nie gedacht, dass er sterben kann, jetzt weiß ich es“. Cain habe geweint, sonst habe er keine Auffälligkeiten gezeigt. „Siehst du, dass es falsch ist, was du machst?“, habe er ihn gefragt. Anschließend hätten die Kinder normal gegessen und seien nach dem Duschen zu Bett gegangen.
Tags darauf habe er die Mutter Cains wieder zur Arbeit gefahren. Cain musste dabei erneut zur Strafe im Kinderzimmer bleiben. Bei der Rückkehr habe er Cain im Schlafzimmer der Mutter vorgefunden. Das Kind sei mit dem Besenstiel auf dem Bett gewesen, am Boden lag die kaputte Lampe. Der Angeklagte sah sich zu einer weiteren Strafaktion veranlasst. Erneut musste sich Cain über das Sofa beugen. „Ich wollte, dass er brav ist“, so der 27-Jährige. Er schlug das Kind wieder mit dem Besenstiel auf das nackte Gesäß, etwa zehn bis 15 Mal. Dabei seien ihm blaue Flecken am Gesäß des Kindes aufgefallen. Nach dem Duschen sei Cain beim Bett zusammengebrochen und „hat komisch geatmet“. Darauf habe er die Rettung gerufen. Auf die Frage, warum er bei dem Notruf angab, dass Cain über eine Stiege gestürzt sei, sagte der Angeklagte: „Ich hatte Angst“.
M. führte sein Verhalten auch auf einen sechsmonatigen, erfolglosen Drogenentzug in Serbien zurück - noch am Morgen des 7. und 8. Jänner hatte er jeweils Kokain konsumiert, am Abend des 8. Jänner auch Heroin. Beim Drogenentzug habe es dazugehört, geschlagen zu werden. Alle hätten große Angst gehabt. Er erkenne erst jetzt, wie sehr ihn das beeinflusst habe. Fotos der Verletzungen von Cain wollte sich der 27-Jährige nicht mehr ansehen, obwohl sie ihm Staatsanwalt Siegele vors Gesicht hielt.
Gerichtsgutachter: „Die Schmerzen müssen sehr qualvoll gewesen sein“
Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von Verletzungen Cains in erschreckendem Ausmaß. Der Dreijährige sei letztlich an einer Kombination aus Blutverlust und Fetteinströmung in den Blutkreislauf verstorben. Bei der Obduktion des Leichnams des Dreijährigen sei er „auf einen Befund gestoßen, wie er mir in meiner 30-jährigen Karriere noch nie untergekommen ist“ und wie er ihn hoffentlich nie mehr erleben müsse, sagte Rabl. Das Verletzungsmuster beweise eine „schwerste Misshandlung“.
Cain wies offenbar zahlreiche schwerste Verletzungen an Kopf und Rumpf auf. Die tödlichen Verletzungen seien bereits am 7. Jänner entstanden. Der letzte Tag von Cain müsse angesichts der Schmerzen „qualvoll“ gewesen sein, erklärte Rabl auf eine entsprechende Frage von Staatsanwalt Siegele. Beide Gesäßhälften und Oberschenkel des Dreijährigen seien „eine einzige Trümmerzone gewesen“, so der Gerichtsmediziner. Auch im Gehirn habe es Einblutungen gegeben, wie sie bei einer extremen Beschleunigung des Kopfes entstünden. Der Dreijährige sei gegen den Kopf geschlagen worden, dem Muster nach mit den Fingerknöcheln oder mit der Faust.
Rabl erklärte, dass die Aussagen des Angeklagten zum Verletzungsschema passten, allerdings nicht die von M. angegebene Anzahl der Schläge. Es sei davon auszugehen, dass „Dutzende Male“ mit exzessiver Gewalt zugeschlagen wurde. Danach befragt, ob auch ein Laie das tödliche Ausmaß der gesetzten Gewalt hätte erkennen müssen, meinte Rabl: „Aus meiner Sicht hätte man mit gravierenden Schäden rechnen müssen und auch mit dem Tod“.
Der Angeklagte selbst hatte vor den Ausführungen Rabls noch Cains Mutter der Lüge bezichtigt. Sie habe gewusst, dass er Cain geschlagen habe und sei auch einmal dabei gewesen, als er Cains Bruder mit dem Besenstiel verprügelt habe. Auch die Mutter habe Kokain und andere Drogen konsumiert. Er könne ihr nichts mehr glauben, so der 27-Jährige.
Auch die Krankengeschichte des Angeklagten - bei einem Autounfall in Serbien erlitt er einen Schädelbasisbruch und leidet unter einer schweren Muskelkrankheit - kam zur Sprache. Es könne sein, dass er spontan „zusammenklappe“ und zwei, drei Stunden nicht mehr aufstehen könne. An „schlechten Tagen“ sei das Waschen des Gesichts oder Zähneputzen ein Problem. Wenn er Tischtennis spiele, könne er nicht einschätzen, ob er fest oder leicht zuschlage. Auf die Frage, ob er sich selbst für geisteskrank halte, antwortete M.: „Nein“. (APA)
aktualisiert: Fr, 30.03.2012 19:06






