19.04.2012
Künstliche Befruchtung

Bioethiker kontra Kirche

Bioethikkommission befürwortet künstliche Befruchtung auch für Frauen ohne Partner.
Die künstliche Befruchtung wird derzeit nur Ehepaaren und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zugestanden.Foto: Böhm
Foto: TT / Thomas Boehm

Wien – Auch alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren soll die künstliche Befruchtung ermöglicht werden. Zu diesem Schluss kommt mehrheitlich die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft derzeit das entsprechende Verbot auf Antrag des Obersten Gerichtshofes (OGH) und hatte dazu eine Stellungnahme der Bioethikkommission erbeten. Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts dürfte im Laufe des Herbstes zu rechnen sein. Wie sich die Meinung der Bioethikkommission auf die Entscheidung des VfGH auswirken wird, lässt sich freilich noch nicht abschätzen.

Mit dem Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare gab es auch eine Änderung des so genannten Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dort heißt es: „Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig.“ Damit dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen.

In der Bioethikkommission kam die Mehrheit von 19 Stimmen zum Schluss, dass es keine Umstände gebe, die diese Benachteiligung für Alleinstehende oder Homosexuelle begründen können. Man nehme „im Einklang mit dem Stand der Forschung an, dass für die Entwicklung eines Kindes nicht bedeutend ist, ob es bei einem Elternteil, in einer gleichgeschlechtlichen oder in einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft aufwächst“, wird beispielsweise argumentiert.

Gegen eine Aufhebung des Verbots spricht sich der St. Pöltener Bischof Klaus Küng aus, berichtete Kathpress. Jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater „und braucht die Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung“. Dieses Recht dürfe einem Kind nicht „geplant und bewusst“ verwehrt werden.

Bei dem Fall geht es um ein lesbisches Paar, das über eine Samenspende ein Kind bekommen will und versucht, dies rechtlich durchsetzen. (TT, APA)

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 19.04.2012
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