Gewehrträger brauchen keinen Waffenpass
Innsbruck – Jeder Bürger darf ab dem 18. Geburtstag ein Gewehr besitzen. Er muss die Waffe beim Kauf nur registrieren lassen. Wie viele Tiroler eine Waffe der Kategorie C – zu der Jagdgewehre gehören – besitzen, scheint jedoch in keiner Statistik auf. Weder die Sicherheitsdirektion Tirol noch der Sprecher der Tiroler Waffenhändler, Christian Furtschegger, haben diesbezüglich genaue Zahlen. Laut Tiroler Jägerverband gibt es 16.137 Jäger, dazu kommen etwa 9000 Schützen und ein Teil der 10.000 Sportschützen, die in Besitz von Gewehren sind. „Die Nachfrage ist auf alle Fälle geringer geworden“, sagt er. Seit dem verschärften Waffengesetz im Jahr 1996 rüstet Tirol ab.
Anhand der Anzahl von Waffenpässen (sie erlauben das öffentliche Tragen einer Faustfeuerwaffe) und Waffenbesitzkarten (Waffe darf nicht mitgeführt werden) wird die signifikante Abnahme deutlich. 2001 hatten 6102 Tiroler einen Waffenpass, 2011 nur noch 3987. Bei den Waffenbesitzkarten fiel die Zahl von 13.361 (2001) auf 8737 (2011). Wie viele Waffen jeder Einzelne hat, ist nicht erfasst.
Die sichere Verwahrung der Waffen, damit Kinder oder psychisch kranke Personen keinen Zugang haben, wird in regelmäßigen Abständen von der Exekutive überprüft. Spätestens alle fünf Jahre sollte so eine Kontrolle erfolgen.
Das in den vergangenen Jahren oft novellierte Waffengesetz hat auch bei Todesfällen von Waffenbesitzern eine Veränderung gebracht. Das Gewehr oder die Faustfeuerwaffe darf nicht mehr ohne Weiteres übernommen werden, wie Furtschegger erklärt: „Wenn eine Person stirbt und Waffen besessen hat, ist das sofort aktenkundig. Die Erben müssen die Waffe dann unverzüglich der Behörde übergeben“, sagt er. Entweder sie beantragen eine Waffenbesitzkarte oder die Waffe wird entsorgt. (chris, mw)






