Banffy vom Millionenbetrug am Land freigesprochen
![]()
Eszter Banffy (mit Verteidiger Thaddäus Schäfer) nahm zu den Betrugsvorwürfen des Landes am Gericht in Innsbruck Stellung.
Foto: Thomas Boehm / TT
|
||
Von Reinhard Fellner Innsbruck – Das jahrzehntelange Wirken der Psychotherapeutin Eszter Banffy fand letzten Sommer mit dem Konkurs der bekannten „Rehabilitationsstelle DDr. Banffy GmbH“ an der Haller Straße ein jähes Ende. Zuvor hatte das Land Tirol im November 2010 nach Vorwürfen über grobe Behandlungsmethoden der Reha-Stätte die Eignung und alle Förderungen entzogen.
Diese Anzeige eines Zivildieners mündete für die 70-Jährige bereits im Herbst in einem ersten Strafverfahren wegen Freiheitsentziehung und versuchter Bestimmung zur falschen Beweisaussage nicht rechtskräftig in 2800 Euro Geldstrafe. Sie soll einen vierjährigen autistischen Buben rund eine halbe Stunde lang in einem Therapiezimmer und einen Sechsjährigen für eine Stunde in einem abgedunkelten Raum eingesperrt haben.
Wegen gewerbsmäßig schweren Betruges musste sich Banffy nun am Freitag verantworten. Staatsanwalt Andreas Leo warf ihr vor, das Land Tirol von 2004 bis 2010 durch die Unterlassung der Mitteilung von Personalwechsel getäuscht und dadurch zur Auszahlung von Fördergeldern in der Höhe von 5,77 Millionen Euro verleitet zu haben. Konkret sollten in der Reha-Stätte über Jahre Studenten anstatt Fachkräfte Therapien durchgeführt haben, obwohl ein Bescheid des Landes vom Jahr 2002 auf Fachkräfte abstellte. Zehn Jahre Haft drohten Banffy für den Vorwurf.
Verteidiger Thaddäus Schäfer stellte in einem flammenden Plädoyer die Anklage zur Gänze in Frage und formulierte eine scharfe Spitze gegen die Sozialabteilung des Landes: „Erst führen die Beamten über acht Jahre lang keine einzige Kontrolle durch und fühlen sich dann betrogen. Niemals war Banffy zudem Vertragspartnerin des Landes, sondern die Eltern der autistischen Kinder – für welche die Reha-Stätte die einzige Anlaufstätte war. Schon vor Erlassung eines im Spruch völlig unklaren Bescheides wies Banffy das Land Tirol darauf hin, dass sie nicht jede Personal- änderung melden werde. Reaktion null!“, kritisierte Schäfer.
Auch wurde erörtert, dass die Psychologin ihr ganzes Hab und Gut in die Reha-Stätte gesteckt hatte und bis zur Zwangsversteigerung des Areals noch heute die Kinder umsonst betreut. Banffy: „Ein abrupter Therapieabbruch würde wohl einen schlimmen Rückfall für die Kinder bedeuten!“ In den Abendstunden fällte Richter Günther Böhler nach etlichen Zeugen einen Freispruch (nicht rechtskräftig): „Unfassbar, dass das Land bei so einem Betrag niemals kontrolliert hatte. Dazu kommt ein unvollständiger Bescheid zu den Fachkräften. Auch kann man Banffy keinen Bereicherungsvorsatz vorwerfen, da sie über die Jahre behandelte und auch sonstige Leistungen erbrachte.“
aktualisiert: Fr, 02.03.2012 20:43






