Koalition und Grüne einigen sich auf Transparenzpaket
Wien - SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich am Dienstagnachmittag auf die neuen Transparenzbestimmungen für Parteien geeinigt. Demnach müssen Parteispenden künftig offengelegt werden, wenn sie 3.500 Euro jährlich überschreiten. Geklärt wurden auch letzte Details bei der Offenlegung von Sponsoring (ab 12.000 Euro) sowie Strafbestimmungen bei Verstößen. Die Eckpunkte des Pakets siehe auch http://go.tt.com/N4ENvr
Für SP-Chefverhandler Josef Ostermayer bringt die Einigung ein neues Parteiengesetz, das sich „international sehen lassen kann“. VP-Klubchef Karl-Heinz Kopf sprach von einer Regelung, die keine Schlupflöcher offenlässt. Grünen Vizeklubchef Werner Kogler bezeichnete die Einigung als „europaweit vorbildlich“.
Letzte Details geklärt
Die letzten offenen Details haben die drei Parteien in der gut zweieinhalbstündigen Verhandlungsrunde am Dienstagnachmittag gelöst. So wurde festgelegt, dass neben direkten Parteispenden auch Sach- und Personalspenden sowie Inserate unter Angabe des „Absenders“ offengelegt werden müssen, wenn die Summe 3.500 Euro jährlich übersteigt. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden dabei kumuliert.
Etwas weniger strenge Regeln gelten für Sponsoring: Bei derartigen Einnahmen müssen die Parteien erst ab einem Betrag von 12.000 Euro angeben, von wem das Geld gekommen ist. Veröffentlicht werden müssen die Daten wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen im jährlichen Rechenschaftsbericht. Strengere Maßstäbe gelten für besonders hohe Zuwendungen ab 50.000 Euro - diese müssen sofort mittels „ad-hoc Meldung“ veröffentlicht werden. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden zusammengerechnet.
Geldstrafen bis 20.000 Euro
Geeinigt haben sich die drei Parteien auch bei den Strafbestimmungen: Neben den Strafzahlungen der Parteien (bis zum Dreifachen der nicht deklarierten Spende) sollen auch die involvierten Funktionäre zur Kasse gebeten werden können (bis zu 20.000 Euro). Strafverschärfung für Wiederholungstäter ist keine vorgesehen. Neu ist auch, dass die Wahlkampfkostenbegrenzung von maximal sieben Mio. Euro pro Partei auch für Bundespräsidentenwahlen gelten soll.
Verschärft wurden auch die Kontrollbestimmungen. Zwar ist weiterhin nicht vorgesehen, dass der Rechnungshof direkt in die Finanzen der Parteien Einschau halten darf. Geprüft werden die Bücher der Parteien stattdessen von zwei Wirtschaftsprüfern. Allerdings kann der Rechnungshof, wenn Unklarheiten bestehen, die durch Nachfrage nicht ausgeräumt werden können, einen dritten Wirtschaftsprüfer beauftragen, der Sache nachzugehen. Dieser wird per Los aus einer vom Wirtschaftsprüferverband erstellten Liste bestimmt.
Kogler räumte ein, dass insbesondere bei den Strafbestimmungen nicht 100 Prozent der Grünen Positionen umgesetzt werden konnten. Dennoch stelle das nun geplante Gesetz einen „ganz großen Sprung gegenüber dem Status Quo“ dar und sei bei Inseraten und Sponsoring „einmalig in Europa“. Daher zollte Kogler den Verhandlern der ÖVP Respekt, „dass sie hier einen so weiten Weg gemacht haben“. Kritik gab es an der FPÖ, die den Verhandlungstisch verlassen hatte. Das habe man schon öfter beobachtet, so Kogler: „Wenn es ernst wird, sind sie weg.“
Parteienförderung noch nicht fix
„Transparenz ist das beste Mittel, um Korruption und unerwünschte Auswirkungen vermeiden zu können“, betonte Kopf. Er bekannte sich außerdem zu einer „dualen Finanzierung“ der Parteien, sowohl über öffentliche Subventionen als auch private Zuwendungen.
Apropos: Auf die künftige Höhe der staatlichen Parteienförderung haben sich SPÖ und ÖVP noch nicht geeinigt. Dies wird laut Ostermayer bis zum Verfassungsausschuss am 26. Juni nachgeholt. Details nannten weder er noch Kopf.
aktualisiert: Mi, 20.06.2012 08:07








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