Freispruch für Ferrero-Manager
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Mit einem Freispruch in allen Anklagepunkten (nicht rechtskräftig) endete gestern am Landesgericht der große Untreueprozess gegen drei entlassene Manager von Ferrero Österreich. Vom Tiroler Sitz der Niederlassung aus sollte das Trio es bis 2006 gemeinschaftlich etwas zu gut mit der Verkaufsförderung von Mon Chéri & Co. gemeint haben.
3,074 Millionen Euro Schaden sollten laut Staatsanwalt Johann Frischmann dadurch entstanden sein, dass der Verkaufsdirektor, der Leiter des Verkaufsinnendienstes und der Ex-Finanzdirektor über die von der Luxemburger Geschäftsleitung genehmigten Konditionen hinaus Rabatte gewährt und dies aber der Zentrale nicht ordnungsgemäß gemeldet hatten.
Auch Musterware soll zur Zeit des Trios ungewöhnlich oft vergeben worden sein. Dem Verkaufsleiter wird zudem ein Zusatzbonus von 50.000 Euro an einen Handelsriesen angekreidet, obwohl diesem schon 200.000 Euro zugestanden worden waren.
Für den Innsbrucker Ferrero-Anwalt Herbert Schöpf durchaus kriminelle Aktionen des Trios, um im harten Marktumfeld trotzdem an die eigenen Zielvorgaben-Prämien zu kommen. Die Verteidiger Michael Hohenauer und Heinz Mildner erklärten ihre völlig unbescholtenen Mandanten zu Prozessbeginn darauf nicht nur für nicht schuldig, sondern brachten vor, dass Ferrero von all deren Aktivitäten Kenntnis hatte: „Es fehlt das Motiv. Wofür bitte sollte einer dieser Herren die langjährige Lebensstellung und zehn Jahre Haft riskieren?“, fragte Verteidiger Hohenauer provokant.
Der erstangeklagte Verkaufsleiter schilderte als Grund für die Rabattschlacht: So sei ein großer Diskonter plötzlich von Deutschland aus mit Ferrero-Produkten beliefert worden. Den Preisnachteil von 20 Prozent wollten die traditionellen Handelsriesen nicht hinnehmen.
So wurden zusammen mit dem Handel dann bis zu sechs Monate dauernde Aktionsangebote ausgearbeitet, wobei Handelskunden Kostennachteile und gewährte Sonderrabatte im Nachhinein auf dem Ferrero-Verrechnungskonto mittels Belastungsanzeigen geltend machen konnten. An einem anderen Prozesstag berichtete auch Ingrid Dengg von der Spar-Organisation von beinharten Konditionen und „Knebelverträgen“, die dem traditionellen Handel jährlich bis zu 46 nicht vom Hersteller gestützte Verkaufsaktionen vorschreiben würden, während Diskonter Ferrero-Produkte billig anbieten könnten: „Das gab es mit dem alten Verkaufsteam eben nicht!“
Eine wissentliche Untreue- handlung oder gar Schädigungsvorsatz an der Firma sah im Lichte des Geschäftsumfelds dann auch gestern Richter Peter Friedrich nicht. Zudem seien die Zahlen auf dem Tisch gelegen und zumindest der zuständige Ferrero-Geschäftsführer über die Vorgänge informiert gewesen. Vieles sei bei Ferrero zudem nicht umfassend belegt gewesen. Bezüglich des 50.000-Euro-Zusatzbonus schloss der Richter kriminelles Vorgehen aus, da dies alles per E-Mail dokumentiert worden war.



