UVP-Verfahren als Chance sehen
![]() Foto: TT / Thomas Boehm
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Von Anita Heubacher
Da hat der Landeshauptmann auf den Tisch gehauen und dem Landesumweltanwalt signalisiert, wenn es hart auf hart geht, hat die Landesregierung das Sagen. Damit hat er wohl all jene befriedigen wollen, die im Landesumweltanwalt ohnehin nur einen lästigen Verhinderer sehen, der wichtigen Projekten im Weg steht. Ein Kraftakt von Günther Platter war das keiner, denn schließlich ist der Landesumweltanwalt in Tirol weisungsgebunden. Ein Umstand, der Tirol zum Schlusslicht macht. In allen anderen Bundesländern ist der Landesumwelt-anwalt weisungsfrei, kann das Höchstgericht anrufen und gegen Entscheide der Landesregierung klagen. Seit Jahren wird die Schlechterstellung des Tiroler Landesumweltanwaltes kritisiert. Ein Kraftakt wäre es, den Landesumweltanwalt tatsächlich weisungsfrei zu stellen. Wenn die Landesregierung über die Verwaltung drüberfährt und ihr Weisungen erteilt, hat das einen schalen Beigeschmack. Da tauchen Projekte wie die Wilde Krimml im Zillertal ebenso auf wie die Pitztaler Talabfahrt. Gegen Letztere hatte sich der Landesumweltanwalt ausgesprochen. Doch kaum im Amt, erhielt Johannes Kostenzer eine Weisung. Die Talabfahrt wurde gebaut.
Ein UVP-Verfahren ist kein Verhinderungsinstrument, sondern eine Möglichkeit für Betroffene, sich einzubringen. Gemeinsam mit dem Projektwerber wird nach einer sozial verträglichen, nachhaltigen Variante gesucht. Der Projektwerber muss ein UVP-Verfahren nicht fürchten wie der Teufel das Weihwasser, wenn die Projektunter-lagen stimmen.
In Tirol werden Bedenken von Umweltorganisationen oft ins Lächerliche gezogen. Wegen ein paar Vögel, Blumen, Käfer soll ein richtungsweisendes Projekt nicht umgesetzt werden können? Lachhaft. Es wäre an der Zeit, UVP-Verfahren als Chance zu erkennen. Eine Chance, ein Projekt zu verbessern, es so umzusetzen, dass eine möglichst breite Mehrheit mit beispielsweise einem Wasserkraftwerk gut leben kann.



