Sportanwalt: „Tsunami-Urteil“ im Kartnig-Prozess trifft Funktionäre
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Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig wurde vergangenen Freitag zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,6 Mio. Euro verurteilt.
Foto: gepa/Oberländer
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Graz - „Dieses Tsunami-Urteil ist ein juristischer Kahlschlag gegen die Amateur-Funktionäre“, bewertete der steirische Sportanwalt Christian Flick das Urteil im Fall Sturm Graz, im Zuge dessen auch ehemalige Vorstandsmitglieder zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden sind. Daraus resultiere, so Flick im APA-Gespräch, dass es in Zukunft nur noch „Profi-Funktionäre“ mit einer Ausbildung in Bezug auf juristische und wirtschaftliche Grundsätze geben könne.
„Der Sport wurde in seinen Grundfesten erschüttert“, so Christian Flick am Mittwoch als Reaktion auf das nicht rechtskräftige Urteil, das am vergangenen Freitag im Grazer Straflandesgericht gefällt worden war. Fünf ehemalige Vorstandsmitglieder waren dabei zu Geldstrafen zwischen 1,3 und 3,8 Millionen Euro verurteilt worden. „Das ist ein klares Signal, dass der Amateur-Funktionär absolut Geschichte ist“, beurteilte der Jurist und Sport-Sachverständige die Auswirkungen dieses Spruchs.
Das Urteil müsse aber auch einen „intensiven Nachdenkprozess bei jedem Einzelnen“ auslösen. Eine positive Folge des Prozessausgangs könnte eine bessere Ausbildung für Funktionäre sein: „Jeder, der im Profisport antritt, wird sich ausbilden müssen und über juristische und wirtschaftliche Grundbegriffe Bescheid wissen müssen“, erläuterte Christian Flick. Für kleine Vereine müsse das Gleiche gelten, alles andere sei „viel zu gefährlich geworden.“ Wie sich gezeigt hat, sei Nicht-Ausbildung „kein Mittel, um sich zu entschuldigen oder herauszureden.“
Die „Härte dieses Urteils“ dürfte nach sich ziehen, „dass es weniger Leute gibt, die bereit sind, in diesem Bereich noch tätig zu sein“, und das würden vor allem kleine Vereine zu spüren bekommen, befürchtete der Anwalt. Denn das Urteil habe bewiesen, „dass es keine Unterschiede gibt“. Ein besserer Ausbildungsstandard sei daher die einzige Möglichkeit „auch die Risiken besser einzuschätzen“, betonte Flick. (APA)
aktualisiert: Mi, 22.02.2012 13:18



