18.03.2010, 13:39  Aktualisiert: 23.08.2010, 11:10 
Europäische Union

EU droht Österreich mit Klage wegen Gleichstellungsrichtlinie

Die EU-Kommission droht Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), da die Republik die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Männern und Frauen noch nicht umgesetzt habe.
Die EU-Richtlinie soll die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben bei Zugang zu Beschäftigung, Berufsbildung, den Arbeitsbedingungen und betrieblichen Sozialsystemen gewährleisten. Foto: AP

Brüssel – Wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte, hat Österreich für mehrere Bundesländer keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet. Entsprechende Warnungen ergingen auch an Belgien und Polen.

Die EU-Richtlinie soll die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben bei Zugang zu Beschäftigung, Berufsbildung, den Arbeitsbedingungen und betrieblichen Sozialsystemen gewährleisten. In der Richtlinie ist auch der Grundsatz gleicher Entlohnung verankert.

Ein System beruflicher Einstufung muss demnach auf gemeinsamen Kriterien für Männer und Frauen beruhen, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts auszuschließen.

Zudem droht die EU-Kommission Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Beschränkungen für Investitionen in landwirtschaftliches Grundeigentum. Konkret geht es darum, dass nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz der Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen auch dann genehmigungspflichtig ist, wenn diese Grundstücke bereits zehn Jahre lang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Die Kommission richtete am Donnerstag ein entsprechendes Mahnschreiben an die Republik.

Ferner ist laut dem Gesetz ein Genehmigungsverfahren auch für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, denen landwirtschaftliche Grundstücke gehören, erforderlich. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde sind beide Bestimmungen „unverhältnismäßig und ungerechtfertigt“, und „verstoßen gegen die EU-Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit“.

Österreich hat zwei Monate Zeit, um auf ein entsprechendes letztes Mahnschreiben zu reagieren. Danach kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof in der Causa anrufen. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 18.03.2010  13:39
aktualisiert: Mo, 23.08.2010  11:10
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