UVS: Heli Tirol bekommt Recht
Von Claudia Funder
Innsbruck, Osttirol – Der Wettbewerb ist wieder eröffnet. Am Donnerstag kam das Richtergremium in Innsbruck nach Einvernahmen von Zeugen wie Matreis BM Andreas Köll überein, dass der durch das Land erteilte Zuschlag für die Flugrettungsleitstelle in Osttirol an den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) für nichtig erklärt wird. Dem Nachprüfungsantrag beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) von der Heli Tirol, vertreten durch die Juristin Sylvia Unger, war stattgegeben worden. Dieser war gerade noch zeitgerecht eingebracht und eine einstweilige Verfügung beantragt worden, nachdem das Land die Vergabe Ende 2011 ohne Ausschreibung angekündigt hatte. Das Ergebnis der Verhandlungen mit dem CFV war erst im Nachhinein im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Roy Knaus, Geschäftsführer der Heli Tirol, die in Matrei einen Hubschrauberstützpunkt betreibt, sah in diesem Schritt eine grundlose Benachteiligung: „Es war Mauschelei. Wir waren immer verhandlungsbereit und es war lange genug Zeit, um öffentlich auszuschreiben. Es gibt allein in Tirol fünf Anbieter.“ Beim CFV sieht man das naturgemäß anders. Es sei keine Benachteiligung, sagt GF Reinhard Kraxner. „Wir waren in Nikolsdorf seit zwölf Jahren täglich einsatzfähig, andere suchen sich die Stationierungszeiten aus.“
Nun ist das Land wieder am Zug. Kraxner: „Die Ausschreibung für Osttirol wird vier bis sieben Monate dauern. Wir sind in jedem Fall so lange in Nikolsdorf, bis die Entscheidung gefallen ist.“




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