„Griaß di“-Verbot: „Geschützt ist nicht der Gruß, nur der Druck“
![]() Foto: thomas böhm
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Sölden – Der „Erfinder“ des „Griaß di“-T-Shirts, der Ötztaler Philipp Reindl, will sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel wehren. Er sei auf der Suche nach einem Anwalt, um den Wortmarkenschutz der deutschen Firma zu bekämpfen, kündigte er am Mittwoch der APA an. Als ersten Schritt wird das „betroffene“ T-Shirt im Internet mit der Grußformel „grieß enk“ angeboten, „dafür gibt es derzeit keinen Wortmarkenschutz“, sagte Reindl.
„Eigentlich hat das als Spaßgeschichte begonnen“, erzählte der 30-jährige Tiroler. 2007 habe er im Internet ausprobieren wollen, wie ein Webshop funktioniere. Hauptberuflich betreibe er eine Werbeagentur. Ohne viel Werbung für seinen Shop zu machen, verkaufe er bisher „fünf bis sechs“ T-Shirts in der Woche. Ob sich das durch das mediale Interesse jetzt ändere, könne er vorerst nicht abschätzen.
Gegen Schutz der unter anderem in Tirol gängigen Grußformel werde er sich nun auf jeden Fall vorgehen, sagte der Ötztaler. Mit einem Löschungsantrag wolle er sich zur Wehr setzen und hoffe, demnächst das umstrittene T-Shirt wieder ganz legal anbieten zu können.
Eine Firma aus Deutschland hatte sich den Gruß 2011 patentieren lassen. Für 900 Euro ist „Griaß di“ somit eine geschützte Wortmarke und - vorerst - bis 2021 in deutscher Hand.
Peter Mayr aus dem Allgäu, der seine „Griaß di“-Shirts unter dem Label „Die Allgäu Kollektion“ vertreibt, sieht das gelassen. „Das ist ein Sturm im Wasserglas. „Griaß di“ sagt man ja nicht nur in Tirol, sondern auch bei uns oder in Südtirol“, sagte er am Mittwoch der dpa. „Geschützt ist nicht der Gruß, sondern nur der Druck auf T-Shirts.“(APA, dpa)
aktualisiert: Mi, 08.08.2012 17:23




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