28.12.2012, 15:32  Aktualisiert: 28.12.2012, 15:38 
Medien

ORF-Mitarbeiter sind ab Jänner „Amtsträger“

Das neue Korruptionsstrafrecht nimmt ab Jänner auch den ORF in die Pflicht.
Foto: APA

Wien – ORF-Beschäftigte gelten künftig laut Gesetz als „Amtsträger“, für die es bei Vorteilsannahmen und Vorteilszuwendungen strenge Verhaltensregeln gibt. Eine entsprechende interne Anweisung von Generaldirektor Alexander Wrabetz, die noch strenger ist, als es das Gesetz vorsieht, ging dieser Tage an alle Dienstnehmer des öffentlich-rechtlichen Senders. Darüber hinaus wurde Pia Scheck-Kollmann zur Compliance-Verantwortlichen des ORF bestellt.

Einladungen zu Restaurantbesuchen, Veranstaltungen und Reisen oder die Bereitstellung von Leihgeräten und Testautos bedürfen künftig der vorherigen Genehmigung durch die jeweiligen Dienststellenleiter und die neue Compliance-Verantwortliche. Das Annehmen von Vorteilen bis zu einer Wertgrenze von 100 Euro ist dabei nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Ab 100 Euro is dies ohnehin gänzlich verboten. Geringwertige Aufmerksamkeiten wie Kalender, Kugelschreiber oder andere Reklameartikel sind vom Geschenkannahmeverbot ausgenommen.

Auch Einladungen, die ausschließlich dienstlichen Interessen dienen, dürfen erst nach Genehmigung angenommen werden. Dazu gehören etwa Pressekarten für verschiedene Veranstaltungen. Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden geschäftlichen Charakter dürfen ORF-Beschäftigte künftig gar nicht mehr annehmen. Eine Ausnahme bilden dabei Veranstaltungen, die Repräsentationszwecken dienen. Auch hier bedarf es freilich im Vorhinein der Genehmigung.

Ebenfalls abgesegnet werden müssen Einladungen oder Vorteile, die von ORF-Beschäftigten an Amtsträger ausgesprochen werden. Amtsträger sind neben den Rechtsträgern des öffentlichen Rechts alle Organe und Beschäftigte von Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Neben dem ORF sind das etwa ÖBB, Asfinag, Flughafen Wien oder auch der Salzburger Festspielfonds. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Fr, 28.12.2012  15:32
aktualisiert: Fr, 28.12.2012  15:38
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