Keiner denkt gern an den Tod
Vorsorgen für den Fall der Fälle – Von Testament bis Patientenverfügung
Testament: Es hält fest, wer zu welchen Anteilen eines Nachlasses als Erbe eingesetzt wird. Wird das Testament von einem Notar verfasst, stellt er sicher, dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Urkunde handelt. Das verhindert langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Testamentsregister: Wird ein Testament von einem Notar verfasst, muss er den Namen des Erblassers an das Österreichische Zentrale Testamentsregister melden. Wickelt ein Notar eine Verlassenschaft ab, ist er verpflichtet, das Register auf ein etwaiges Testament des Verstorbenen abzufragen. So ist sichergestellt, dass der letzte Wille auf jeden Fall bekannt wird. Aktuell sind circa 1,8 Millionen in Österreich verfasste Testamente und andere erbrechtliche Urkunden in diesem Register eingetragen.
Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt, wer im Namen einer Person handeln und für sie Entscheidungen treffen darf, wenn diese Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Der Notar hilft beim Verfassen der Vorsorgevollmacht und sorgt für die Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis.
Patientenverfügung: Sie dient dazu, bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus abzulehnen, falls ein Patient seinen Willen eines Tages nicht mehr bekunden kann. Sei es, weil er dazu geistig nicht mehr in der Lage ist oder sich nicht mehr mitteilen kann. Wenn es keine Patientenverfügung gibt, ist der Arzt verpflichtet, alle Maßnahmen zu setzen, die lebenserhaltend sind. Wird die Patientenverfügung von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt, wird sie ebenfalls in ein elektronisches Register eingetragen, auf das Ärzte zugreifen können und so den Willen das Patienten kennen.
Von Christian Willim
Innsbruck – Es sind vor allem Junge, die kein Testament abschließen. Das ist eine jener Erkenntnisse, die eine Online-Umfrage im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer gebracht hat. Demnach verfügen 78 Prozent der 30- bis 39-Jährigen über kein Testament. Und selbst in Gedanken ist der Tod für jene, die mitten im Leben stehen, in weiter Ferne. Fast die Hälfte der 40- bis 49-Jährigen hat noch nicht einmal daran gedacht, den letzten Willen festzuhalten, wie die Befragung unter 1000 Österreichern gezeigt hat. Und das, obwohl für die Mehrheit (68,2 Prozent) Vorsorgen auch mit dem Abschließen eines Testaments verbunden ist. In Tirol verfügen jedoch nur 26 Prozent über ein solches Dokument.
Eine Diskrepanz, für die Philipp Schwarz, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, eine Erklärung hat: „Viele haben Hemmungen, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Das Thema wird verdrängt.“ Es sind vor allem ältere Menschen, die ihre Verlassenschaft rechtzeitig regeln. Doch Schwarz mahnt: „Es sterben auch Leute unter 70 Jahren.“ Ein Testament sei aber ohnehin keine Frage des Alters. „Es geht vielmehr darum, ob es sich lohnt, ein Vermögen zu regeln.“
Es muss sich dabei jedoch nicht um Reichtümer handeln. Ein gemeinsames Haus von Eheleuten genügt, um einen Rattenschwanz von Problemen auszulösen, wenn es kein Testament gibt, sollte einer der beiden sterben. „Dann werden alle Kinder zu Miteigentümern. Gravierende Entscheidungen, das Haus betreffend, müssen dann immer einstimmig getroffen werden.“ Sind die Kinder minderjährig, muss noch dazu das Gericht in solchen Fällen angerufen werden – etwa wenn die Liegenschaft verkauft werden soll oder muss. Für den Notar steht deshalb fest: „Es ist Teil der Verantwortung gegenüber den Angehörigen, diese Dinge zu regeln.“ Mit einem Testament können demnach langwierige Entscheidungsprozesse, aber auch Streitereien verhindert werden. Kommen sich die Erben in die Haare, wird es in der Regel teuer. „Das kann in die Tausende Euro gehen. Wir hatten schon Fälle, wo der ganze Nachlass verprozessiert wurde“, erzählt Schwarz.
Konflikte gibt es aber nicht nur, wenn es kein Testament gibt. Auch wenn dieses von Laien aufgesetzt wird, kracht es meist im Gebälk. „Sie sind oft aus formalen Gründen unwirksam. Das Verfassen eines Testaments ist keine einfache Angelegenheit“, weiß der Experte. Und noch eine Gefahr gibt es, wenn der Betroffene seinen letzten Willen selbst zu Papier bringt: Das Schriftstück könnte von einem der Hinterbliebenen unterschlagen werden. Und selbst wenn nicht, ist es fraglich, ob das Dokument überhaupt gefunden wird.
Dieses Problem gibt es nicht, sobald ein Testament beim Notar abgeschlossen wird. Denn der muss das beim Testamentsregister melden (siehe Infobox). Diese Einrichtung und ihre Vorteile sind jedoch weitestgehend unbekannt – vor allem in Tirol. Hier kennen nur 20 Prozent dieses Register. Das ist der letzte Platz im Bundesländervergleich. Dabei stellt ein Eintrag in diese Datenbank sicher, dass der letzte Wille nicht unter den Tisch fällt. „Jeder Notar, der eine Verlassenschaft abwickelt, muss dort abfragen, ob ein Testament des Verstorbenen registriert ist“, erklärt der Präsident der Notariatskammer.
Der sieht trotz des immer noch mangelnden Bewusstseins für die Wichtigkeit eines Testaments einen positiven Trend: „Wenn wir den Leuten im Zuge eines Haus- oder Wohnungskaufs sagen, was drohen kann, machen sie immer öfter ein Testament.“ Das Szenario eines ungeregelten Nachlasses ist eben kein schönes.



