07.02.2012, 11:44  Aktualisiert: 07.02.2012, 16:03 
International

Passagiere der „Costa Concordia“ zu Vorverhandlung erwartet

Am 3. März soll der erste Gerichtstermin im Fall des havarierten Kreuzfahrtschiffes stattfinden. Auf der Anklagebank: Kapitän Schettino und der Vizekapitän Ambrosio.
Kapitän Francesco Schettino drohen 2697 Jahre Haft.
Foto: APA (Archiv/epa)/ENZO RUSSO

Grosseto – Die mehr als 4.200 Passagiere und Besatzungsmitglieder, die sich an Bord des am 13. Jänner vor der toskanischen Insel Giglio havarierten Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ befanden, sind von den italienischen Justizbehörden eingeladen worden, an der für 3. März geplanten Vorverhandlung im Verfahren über das Schiffsunglück teilzunehmen. Der Termin findet in der toskanischen Stadt Grosseto statt, und zwar - wegen des erwarteten großen Andrangs - im Theater. An Bord der „Costa Concordia“ befanden sich 77 Österreicher.

Auf der Anklagebank werden Kapitän Francesco Schettino und Vizekapitän Ciro Ambrosio Platz nehmen. Wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung drohen Schettino 15 Jahre Haft pro Todesopfer. Bisher wurden 17 Tote gefunden, weitere 15 Personen werden noch vermisst. Für Schiffbruch beträgt der Strafrahmen zehn Jahre Haft. Dazu drohen Haftstrafen wegen der Passagiere, die an Bord angeblich sich selbst überlassen wurden. Dies führe zum Ergebnis von mindestens 2697 Jahren Haft, heißt es in den Dokumenten der Staatsanwälte von Grosseto, die die Verhaftung des unter Hausarrest stehenden Kapitäns verlangen.

Staatsanwaltschaft legt Beweismaterial vor

Bei dem Termin am 3. März in Grosseto geht es um die Aufnahme von Beweisen im Vorfeld der Hauptverhandlung. An der Anhörung nehmen Untersuchungsrichter, Staatsanwalt, die Angeklagten und deren Verteidiger sowie Vertreter der zu Schaden gekommenen Parteien teil.

„Wir wollen das gesamte Beweismaterial über die Ereignisse auf der Kommandobrücke vor und nach der Havarie vorlegen“, sagte der ermittelnde Staatsanwalt, Francesco Verusio, im Gespräch mit der APA. Ein Gutachter soll vom Gericht beauftragt werden, den Inhalt der Blackbox des Schiffes auszuwerten.

Entscheidung über Untersuchungshaft bis Donnerstag

Die Ermittlungen um das Schiffsunglück sind noch voll im Gange. „Wir müssen noch viele Personen befragen. Es ist jetzt schwer zu sagen, wann die Ermittlungen abgeschlossen werden“, erklärte Verusio.

Ein Gericht in Florenz will bis kommenden Donnerstag entscheiden, ob Schettino zurück in Untersuchungshaft soll. Der Kapitän war am Tag nach dem Unglück festgenommen worden und hatte mehrere Tage im Gefängnis verbracht, bevor ihm Hausarrest gewährt wurde. Ein Ansuchen auf Freilassung aus dem Hausarrest wurde am Dienstag vom Gericht abgelehnt.

Bergung wird sich mindestens zehn Monate ziehen

Die Arbeiten am Wrack der Costa Concordia sind weiter unterbrochen. Das Abpumpen des Öls aus den Tanks des havarierten Kreuzfahrtschiffes konnte nach wie vor nicht beginnen. Die Vorbereitungsarbeiten sind wegen Schlechtwetters unterbrochen. Die widrigen Bedingungen sollen die Woche über anhalten.

Die Gefahr einer Umweltkatastrophe bestehe derzeit nicht, sagte der Chef des Krisenstabs, Franco Gabrielli, am Dienstag vor Journalisten. Für die Bergung des Wracks rechnet er „optimistisch geschätzt“ mit mindestens zehn Monaten.

Die meisten österreichischen Passagiere nimmt Entschädigung an

Was die Schadenersatzleistungen durch die Reederei „Costa Crociere“ betrifft, der das verunglückte Kreuzfahrtschiff gehört, zeichnet sich ab, dass die österreichischen Passagiere offenbar mehrheitlich das im Jänner unterbreitete Angebot annehmen werden. Das Unternehmen offeriert einen Pauschalbetrag pro Fahrgast in Höhe von 11.000 Euro sowie Ersatz der Kosten der Kreuzfahrt, der im Reisepaket enthaltenen Transfer- und Rückreisekosten, eventueller Arztkosten und während der Kreuzfahrt entstandenen Ausgaben.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien, bei dem sich nach dem Unglück in etwa 40 betroffene Urlauber gemeldet hatten, beurteilte dieses Angebot positiv. Noch seien nicht alle Fälle restlos geklärt, sagte VKI-Rechtsexpertin Maria Ecker am Dienstag auf APA-Anfrage. Bisher habe sich allerdings noch niemand an die Konsumentenschützer gewandt, um mit deren Hilfe etwaige über den angebotenen Ersatz hinausgehende Schäden geltend zu machen.

(APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Di, 07.02.2012  11:44
aktualisiert: Di, 07.02.2012  16:03
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