21.06.2012, 15:50  Aktualisiert: 21.06.2012, 16:22 
Österreich

Ehefrau in Rücken gestochen: Fünf Jahre Freiheitsstrafe

Die Geschworenen am LG St. Pölten entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Foto: TT / Thomas Böhm

St. Pölten - Zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein 43-Jähriger verurteilt worden, der seiner Ehefrau im Dezember 2011 im Zuge eines Streits zwei Stiche in den Rücken versetzt hatte. Die Geschworenen sprachen den Mann zwar des Mordversuchs schuldig, bejahten aber auch - wegen der Verständigung der Rettung - den Rücktritt vom Versuch, weshalb er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen verurteilt wurde.

Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit ist noch keine Rechtskraft gegeben. Als mildernd führte der vorsitzende Helmut Weichhart in seiner Begründung den untadeligen Lebenswandel des Beschuldigten an. Erschwerend hätten sich die Ausübung der Tat - zwei massive Stiche - und die schweren Dauerfolgen für das Opfer ausgewirkt: Die Mutter zweier kleiner Kinder werde durch teilweise Lähmung ihr Leben lang daran zu leiden haben. Der erste Stich verfehlte die Halsschlagader nur knapp, der zweite durchtrennte das Rückenmark zu 80 Prozent, die Frau kann auf Krücken lediglich kurze Strecken zurücklegen und benötigt einen Rollstuhl, führte Gerichtsmediziner Christian Reiter aus.

Seit 1993 lebt der Mann in Österreich, 2004 heiratete er, aber seit 2010 hatte es laut Staatsanwaltschaft in der Ehe des aus Bosnien-Herzegowina stammenden Paares Schwierigkeiten gegeben, Grund war beiderseitige Eifersucht. Am 16. Dezember hatte die Frau die Söhne (heute sechs und vier) in den Kindergarten gebracht - wieder daheim, entspann sich eine neuerliche Auseinandersetzung. Als die 27-Jährige sagte, sie halte das nicht mehr aus und wolle ihn verlassen, ergriff er ein Messer, zerrte sie auf die Terrasse und stach zu. Als er sich dann die Pulsadern aufschnitt, flehte die Schwerverletzte ihn an, an die Kinder zu denken und die Rettung zu rufen. Inzwischen war auch die Schwägerin im Nachbarhaus durch die Schreie alarmiert worden.

Nach der Festnahme, bei der der damals 42-Jährige eine Tötungsabsicht zugab, hielt die Frau weiter zu ihm. Heute entschlug sie sich im Zeugenstand schluchzend der Aussage.

Der Angeklagte leugnete die Tat nicht. Die Widersprüche in seinen Aussagen erklärte er damit, dass er sich damals und bei der Einvernahme in einem Schockzustand befunden habe. Er habe im Affekt gehandelt und seine Frau „niemals umbringen wollen“, betonte er und bestritt damit eine Tötungsabsicht. Er sei damals in psychisch schlechter Verfassung gewesen, habe aber leider keine Hilfe in Anspruch genommen. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 21.06.2012  15:50
aktualisiert: Do, 21.06.2012  16:22
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