28.03.2012, 12:06  Aktualisiert: 28.03.2012, 12:29 
Fußfesseln

Kritik vom Rechnungshof an Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren stand „unter Zeitdruck“. Es waren nur drei Bewerber zugelassen.
Elektronische Fußfesseln dürfen seit 1. September 2010 die U-Haft ersetzen.
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Spitzmarke – Seit 1. September 2010 kann in Österreich ein überwachter Hausarrest mit elektronischen Fußfesseln unter bestimmten Voraussetzungen die U-Haft bzw. bis zu einjährige Freiheitsstrafen ersetzen. Am Vergabeverfahren für das technische Equipment hat der Rechnungshof (RH) in einem am Mittwoch publizierten Bericht Kritik geübt: Es seien entgegen Empfehlung nur drei Bewerber zugelassen worden, wobei zwei die Anforderungen nicht erfüllen konnten. So kam der Anbieter mit dem teuersten Offert in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro zum Zug.

Zum Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest, der die an ihre Kapazitätsgrenzen gelangten Gefängnisse entlasten soll, habe noch keine gesetzliche Grundlage für dessen Anwendung bestanden, so der Rechnungshof. Und entgegen dem Vorschlag der Bundesbeschaffung GmbH ließ das Justizministerium nur drei statt fünf Bewerber zu. „Dies schränkte den Wettbewerb unnötigerweise in“, heißt es im Bericht.

Der vom Ministerium vorgeschlagene Zeitpunkt für die Einführung der Fußfessel, der 1. September 2010, war für den RH nicht sachlich nachvollziehbar. Das Vergabeverfahren stand „dadurch unter Zeitdruck“. Eine Folge davon sei eben die Zulassung von nur drei Bewerbern zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens gewesen. Zwei Bieter schieden am 10. August 2010 wegen Nichterfüllung der Muss-Anforderungen aus. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 28.03.2012  12:06
aktualisiert: Mi, 28.03.2012  12:29
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