Kein Hinweis auf Waffenhandel bei Ex-Polizist
Im Fall des ehemaligen Wiener Polizisten, der Anfang Mai im bayerischen Landkreis Forchheim wegen illegalen Waffenbesitzes festgenommen worden war, haben die bisherigen Ermittlungen keinen Hinweis ergeben, dass der Beschuldigte damit gehandelt habe. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert von der Staatsanwaltschaft Bamberg am Donnerstag zur APA. Eine Haftstrafe droht ihm dennoch.
Allein illegaler Waffenbesitz stellt einen Verbrechenstatbestand dar und ist dadurch mit mindestens einem Jahr Haft bedroht. Da der 47-Jährige als karenzierter Beamter zum Personal des Innenministeriums zählt, ist ihm für den Fall, dass sich der Verdacht einer Straftat bestätigt, ein Disziplinarverfahren sicher.
Der 47-Jährige, der nach seiner Tätigkeit bei der Wiener Polizei im Innenministerium als Strahlenschutzexperte im Bereich des Zivilschutzes tätig war, ließ sich nach Angaben von Ressortsprecher Karl-Heinz Grundböck im Jahr 2009 karenzieren. Bei den in seiner Wohnung in Bayern sichergestellten Waffen handelt es sich unter anderem um Handfeuerwaffen, Maschinenpistolen und Pumpguns - insgesamt fast 20 Stück. Die Waffen würden nun im einzelnen kriminaltechnisch auf allenfalls daran vorgenommene Veränderungen untersucht, sagte Oberstaatsanwalt Backert. Darüber hinaus soll eruiert werden, ob damit Straftaten begangen worden sind. Der Beschuldigte ist wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. „Der Fall ist sicher nicht außergewöhnlich. Aber bei illegalem Waffenbesitz greifen wir durch“, sagte Backert.
Ein Beamter kann sich, wie Grundböck im Gespräch mit der APA erläuterte, für maximal zehn Jahre karenzieren lassen. Das bedeutet, dass er unter Entfall der Bezüge beurlaubt ist. Mit der Karenzierung ist ein Rückkehrrecht verbunden. Dass sich der Strahlenschutzexperte 2009 zu diesem Schritt entschloss, lag offenbar an einem Angebot einer internationalen Organisation, für sie zu arbeiten.
aktualisiert: Do, 24.05.2012 13:58



