„Diagnose zu Amel war wohl falsch!“
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Der angeklagte Arzt am Mittwoch bei der Verhandlung am Landesgericht.
Foto: zeitungsfoto.at/Liebl
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Von Reinhard Fellner Innsbruck – Nach dem Tod des dreijährigen Amel an der Kinderklinik im April 2010 ist gestern der Prozess gegen einen 51-jährigen deutschen Oberarzt wegen Vorwurfs der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen fortgesetzt worden.
Amels Eltern, die Mutter der nach einer Propofol-Sedierung schwer behinderten kleinen Nadina, viele Kinderärzte der Klinik und nicht zuletzt die Familie des Oberarztes verfolgten den Prozess.
Die ursprünglich ebenfalls angeklagte 31-jährige deutsche Turnusärztin war beim Prozessauftakt im Jänner 2012 noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden, weil laut Richter Günther Böhler keine „subjektive Sorgfaltswidrigkeit“ feststellbar war – schließlich hatte die junge Ärztin den Oberarzt über jeden ihrer Behandlungsschritte zu unterrichten.
Schon die erste Einschätzung der Turnusärztin zum Zustand des Kindes dürfte damals jedoch unzutreffend gewesen sein. Stellte sich der Arzt beim Prozessauftakt noch ganz vor seine Ausbildungsärztin, war gestern doch ein leichter Wechsel in seiner Verantwortung zu vernehmen: „Im Nachhinein ist unsere Diagnose wohl sehr stark anzuzweifeln. Sie war wohl falsch!“, resümierte dazu der Angeklagte.
„Nach Analyse des Falls mit Kollegen glauben wir heute, dass die Verstopfung des Buben keineswegs harmlos, sondern eine chronische und sehr schwere war. Mir schilderte die am Ausbildungsende stehende Kollegin jedoch, dass der Patient gerade seit acht Tagen unter Verstopfung litt und zuvor normalen Stuhlgang hatte – das schließt eine chronische Verstopfung jedoch aus!“, erklärte der Mediziner Richter Böhler und illustrierte alle Behandlungsschritte mit einer farbigen Grafik. Zusätzlich sei der Schwester beim Setzen des Einlaufs auch ein Fehler unterlaufen. Dies alles habe dann zu einer vermutlichen Phosphorunverträglichkeit geführt, die wissenschaftlich einmal im Jahr weltweit dokumentiert wird. „Wir errechneten eine Quote von 1:300 Millionen für so ein Unglück“, ergänzte dazu Verteidiger Albert Heiss.
Anwalt Thomas Juen hinterfragte für die Mutter Amels aber trotzdem kritisch, warum ein Arzt nicht einmal weiß, welche Präparate konkret verabreicht werden. Im September kommen nun zwei Sachverständige zu Wort.
aktualisiert: Do, 21.06.2012 07:19






