Freispruch für Sozialarbeiterin, Mutter muss hinter Gitter
Innsbruck – In der Berufungsverhandlung im Fall Luca vor dem OLG Innsbruck wurde die 49-jährige ehemalige Sozialarbeiterin heute von jeglicher Schuld freigesprochen.
Sie war in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Urteil im Mai 2009 hatte für großes Aufsehen gesorgt.
Aufrecht blieb hingegen das Urteil gegen die mittlerweile 25-jährige Mutter des kleinen Luca. Sie war vergangenes Jahr wegen Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen zu einem Jahr Haft verurteilt worden.
Sozialarbeiterin verletzte keine Sorgfaltspflicht
Nach dem Start der Berufungsverhandlung hatte sich der Richtersenat unter Vorsitz von Beatrix Kiechl kurz nach 12 Uhr zur Beratung zurückgezogen. Nach einer guten Stunde wurden die Urteile verkündet.
„Innerhalb ihres Ermessensspielraumes hatte die Sozialarbeiterin keine Möglichkeit anders zu handeln“, begründete die Vorsitzende den Freispruch für die ehemalige Mitarbeiterin der Schwazer Jugendwohlfahrt. Zudem müsse man von dem Erkenntnisstand ausgehen, den die 49-Jährige damals zur Verfügung gehabt habe. Der Senat sei zu dem Schluss gekommen, dass die Sozialarbeiterin keine objektive Sorgfaltswidrigkeit gesetzt habe.
Urteil für Mutter „nicht zu beanstanden“
Das im Fall der Mutter vom Erstgericht gefällte Urteil sei „nicht zu beanstanden“, betonte Kiechl hingegen. Es hätte der Frau klar sein müssen, dass ihr Kind misshandelt werde. Daher hätte sie Sorge tragen und alles dafür tun müssen, dass der Bub keiner unmittelbaren Gefahr mehr ausgesetzt werde.
Aufgrund ihrer Unterlassung habe sie die schweren Verletzungen zu verantworten. „Sie hätten ihr Kind nicht mehr alleine lassen dürfen“, sagte die Richterin in Richtung der Angeklagten.
Verteidiger: Sozialarbeiterin als „Bauernopfer“
Der Verteidiger der angeklagten Sozialarbeiterin, Markus Orgler, hatte von seiner Mandantin als „Bauernopfer“ gesprochen. Aus seiner Sicht bestehe kein „kausaler Zusammenhang“ zwischen den von der Frau unterlassenen Maßnahmen und dem tragischen Schicksal des Buben. „Selbst wenn sie eine Kindes-Wegnahme veranlasst hätte, hätte es in der Praxis sicher länger als drei Wochen gebraucht, diese auch wirklich einzuleiten“, sagte er.
Solche Maßnahmen würden niemals innerhalb von so kurzer Zeit von einem Bezirksgericht abgehandelt. „Von vorn herein betrachtet war der Fall Luca ein Durchschnittsfall für meine Mandantin“, sagte Orgler. Im Nachhinein sei es immer leichter zu entscheiden.
Der Verteidiger der angeklagten Mutter des verstorbenen Kindes, Albert Heiss, wehrte sich gegen den Vorwurf, seine Mandantin hätte erkennen müssen, dass ihr Lebensgefährte „einet tickende Bombe“ sei. „Selbst die Umgebung hat ihn als fleißigen, umgänglichen, religiösen Menschen geschildert und sie hätte innerhalb einiger Monate das wahre Wesen des Mannes erkennen sollen? Das war nicht möglich“, sagte er.
„Sie hätte Verletzungen bemerken müssen“
„Rippen- und Armbrüche gehen an einem Kind nicht spurlos vorüber. Sie hätte sie bemerken und ärztlichen Rat aufsuchen müssen“, meinte hingegen Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer. Das Erstgericht habe die Frage der Erkennbarkeit der Verletzungen ausführlich und detailliert dargelegt. Es sei von der Mutter nicht verlangt worden, den Täter zu erkennen, sondern die Misshandlungen ihres Kindes.
Auch für die angeklagte Sozialarbeiterin hätte sich laut Oberstaatsanwalt aus den Umständen eine Pflicht, tätig zu werden, ergeben müssen. Er habe den Eindruck, die ehemalige Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt habe eher weg- als hingeschaut: „Wir behandeln in dieser Verhandlung keine Systemfrage oder ob die gesamte Institution richtig gehandelt hat. Diese steht nicht auf dem Prüfstand.“ Doch für die Angeklagte „hätte sich eine Pflicht, tätig zu werden, ergeben müssen“. Beide Ersturteile wiesen für ihn keine Mangelhaftigkeit auf.
Am 3. November 2007 war der damals 17 Monate alte Luca in einem Wiener Spital gestorben, in das er zwei Tage zuvor bewusstlos und mit schweren Verletzungen - laut Gutachten Folge eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas - eingeliefert worden war.
Beschuldigt wurde der Lebensgefährte der Kindesmutter, der im September 2008 am Landesgericht Korneuburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. (red)
aktualisiert: Mi, 16.02.2011 10:20



