Lückenbüßer gegen den Pflegenotstand
Unterstützung 24-Stunden-Betreuung
Voraussetzungen: Es muss ein Betreuungsverhältnis vorliegen. Um eine Unterstützung vom Bund zu erhalten, ist ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 notwendig. Es braucht zudem eine ärztliche Bestätigung, dass diese Form der Pflege notwendig ist.
Höhe der Zuschüsse: Für zwei selbstständig erwerbstätige Betreuungskräfte beträgt der Zuschuss monatlich 550 Euro. Für nur eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft kann ein Zuschuss in der Höhe von 275 Euro monatlich geleistet werden. Detaillierte Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen unter www.pflegedaheim.at.
Einkommensgrenzen: Ein Zuschuss wird gewährt, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person einen Betrag von 2500 Euro nicht übersteigt (das Pflegegeld wird hier nicht eingerechnet). Kontakt: Bundessozialamt Tirol unter 059988.
Innsbruck – Angelica hat ein Jahr lang eine alte Frau im Oberland betreut. 24 Stunden pro Tag für 800 Euro im Monat. „Die Familie hat für mich aber 1800 Euro gezahlt“, sagt Angelica. In Rumänien liegt der Durchschnittsverdienst bei 200 Euro im Monat. Pflegerische Ausbildung hatte sie keine. Angelica war drei Monate am Stück im Einsatz, dann hatte sie zwei Wochen frei, unbezahlt natürlich. Ihr Tag begann um sieben Uhr und endete um 22 Uhr, während der Nacht musste sie nicht aufstehen. Zu ihren Aufgaben zählte die tägliche Körperpflege der Frau, das Aufräumen und Kochen und Spaziergänge mit der Gehbehinderten im Rollstuhl.
„Die Angehörigen waren sehr nett, auch die Oma. Dennoch war es eine sehr anstrengende Zeit“, erzählt Angelica. Am Sonntag hatte sie von 12 Uhr mittags bis 24 Uhr frei. „Ich kenne Kolleginnen, die es schlechter hatten, besonders schwierig ist es, für Demenzkranke zu arbeiten, die manchmal böse werden.“ Mittlerweile arbeitet die 29- Jährige wieder als Friseurin. (pla)
aktualisiert: Do, 31.01.2013 10:00





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