26.08.2011
Innsbruck

Nadinas Eltern kämpfen um 360.000 Euro Schadenersatz

Opfer von möglichen Ärztefehlern würden laut AK von der Tilak schlecht behandelt. Das weist der Krankenanstaltenträger zurück.

Von Anita Heubacher

Innsbruck – Das Schicksal der dreijährigen Nadina rührte gestern bei einer Pressekonferenz der Arbeiterkammer die Eltern, Journalistinnen und sogar den Kameramann zu Tränen. Nadina wurde 2008 am Landeskrankenhaus Innsbruck an der Leiste operiert. Seit der OP könne sie weder gehen noch selbstständig essen noch sprechen, erklärte ihre Mutter, Indira Strobl, gestern in Innsbruck. Die Eltern klagen die Tilak auf 360.000 Euro Schadenersatz.

Die Klage basiert auf einem Gutachten. Auf 25 Seiten dokumentiert der Berliner Arzt Prof. Jochen Strauß ärztliches Versagen. Die Infusion sei falsch dosiert, das Baby in Narkose nicht ausreichend überwacht worden. Während der Anästhesie sei durch einen Sauerstoffmangel ein Hirnschaden entstanden. Die Ärzte hätten zudem wertvolle Zeit verstreichen lassen, als das Baby aufwachte und unter Krämpfen gelitten habe. Man habe es nicht unverzüglich untersucht und es zu spät auf die Intensivstation gebracht, heißt es in dem Papier.

„Wir leben in einem Albtraum, seit Nadina aus dem Operationssaal gekommen ist“, erklärte der Vater des Kindes, Manfred Strobl. Ihm geht es um eine rechtliche Absicherung seines Kindes, das ein Pflegefall bleiben dürfte. „Es sollen aber auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Strobl. Die Eltern fühlen sich von der Tilak und den Ärzten schlecht behandelt. „Zum Schutz auch für andere Kinder wollen wir da nicht wegsehen“, unterstrich die Mutter Nadinas. Die Strobls sind beide Krankenpfleger in Kufstein, Indira ist Kinderkrankenschwester.

Nadina habe keine Stoffwechselerkrankung gehabt, betonte Rechtsanwalt Thomas Juen. Die Tilak hatte argumentiert, dass das Baby an einer solchen gelitten habe und es dadurch zu Schaden gekommen sei. „Nadina kam gesund in die Klinik und als schwerbehindertes Kind wieder heraus“, sagte Juen. Er hat das Gutachten bereits im März an die Tilak übermittelt. Diese habe nicht reagiert. Daher habe man nun zivilrechtlich geklagt. Gegen drei Ärzte ermittle die Staatsanwaltschaft.

Dass man in der Klinik Zeit verstreichen und die Betroffenen warten ließ, werten Juen und die Arbeiterkammer als „Hinhaltetaktik seitens der Tilak“. Eine „Methode“, die der Leiter der Konsumentenpolitischen Abteilung in der AK, Andreas Oberlechner, auch in anderen Fällen ausmacht. 50 Fälle bearbeitet die AK pro Jahr. „Oft treffen die Patienten oder deren Angehörige auf eine Mauer des Schweigens“, kritisierte Oberlechner. Noch dazu käme, dass sich die meisten Betroffenen eine Klage ohnehin nicht leisten könnten. Prozesskosten in sechsstelliger Höhe seien keine Seltenheit und würden viele abschrecken, bestätigte auch Rechtsanwalt Juen. „Die Tilak hält die Betroffenen zu lange hin. Das muss sich ändern“, forderte AK-Präsident Erwin Zangerl. Im Fall Nadina übernimmt die Kammer die Haftung.

Tilak-Sprecher Johannes Schwamberger weist diese Vorwürfe zurück. „Ich sehe keine Hinhaltetaktik.“ Man habe gerade im Fall Nadina kooperiert, und zwar mit der Patientenvertretung und mit den Betroffenen. Derzeit stünde Gutachten gegen Gutachten. „Die Tilak wartet auf das Amtsgutachten der Staatsanwaltschaft“, erklärte Schwamberger. Außerdem stehe seitens der Haftpflichtversicherung der Tilak seit Juli eine Soforthilfe bereit. Die Höhe wollte Schwamberger nicht verraten. „Die Eltern haben das Schrecklichste erlebt, was immer wir tun, wird daher zu wenig sein“, sagte der Tilak-Sprecher. „Von dieser angeblichen Soforthilfe haben wir überhaupt erst nach der Pressekonferenz erfahren“, teilte Juen gestern noch mit. Sowohl Tilak als auch Zürich Versicherung AG hätten ihm mittlerweile bestätigt, dass seine Kanzlei nicht über diese Soforthilfe informiert worden sei. Man könne sich nach wie vor einen gerichtlichen Vergleich mit der Tilak vorstellen.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Fr, 26.08.2011
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