Kämpfe um die Freiheit der Kunst und Scharmützel
Von Alexandra Plank
Innsbruck – 50.000 literarische Texte wurden von 1750 bis 1848 in Österreich zensuriert. Aufgearbeitet wird dieses Thema derzeit in einem Forschungsprojekt der Uni Wien. Doch wie steht es um den Kampf ums freie Wort in der jüngeren Vergangenheit? Jede Zensur ist dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. Diesen Beschluss fasste die provisorische Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 zwei Wochen vor Ausrufung der Republik. Laut Gerhard Ruiss von der IG Autoren ist seither besiegelt, dass es in Österreich keine Vorzensur mehr geben darf. „Die Zensur nach dem Erscheinen eines Werkes wird aber immer noch praktiziert. Allerdings gibt es keine Behörde mehr, die für Zensur zuständig ist. Vielmehr wird mittlerweile versucht, die Verbreitung ungewünschter Inhalte durch Unterlassungsklagen zu verhindern.“
Besonders häufig kämen solche Klagen zum tragen, wenn sich Menschen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Die deutsche Autorin Birgit Kempker musste ihr Buch „Als ich das erste Mal mit einem Jungen im Bett lag“ 1998 nach einem Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen einstampfen lassen sowie ihrem ehemaligen Geliebten 5000 Mark Schmerzensgeld zahlen.
„In den 80er und 90er Jahren waren die Auseinandersetzungen rund um die Frage Freiheit der Kunst sehr heftig“, weiß Ruiss. Er verweist auf einen Tiroler Fall: Im Jahr 1987 kam es zu einer in Österreich einzigartigen Klage. Ein Hauptmann des Bundesheeres fühlte sich durch den Tiroler Schriftsteller Helmuth Schönauer beleidigt. Der hatte in einer Erzählung beschrieben, wie Ameisensoldaten nach der Pfeife eines Ameisenhauptmanns tanzen. Und er hatte diesen Text nach der Tiroler Kaserne Pontlatz genannt. Auf Betreiben des Pontlatzer Hauptmanns wurde Schönauer angeklagt, eine Bundeseinrichtung beleidigt zu haben. Es war dies das einzige Mal, dass jemand aufgrund einer schriftlichen Meinungsäußerung wegen „Amtsehrenbeleidigung“ vor Gericht zitiert wurde. Schönauer wurde freigesprochen.
Noch heute in Tirol verboten ist die Vorführung des Filmes „Liebeskonzil“, allerdings zeigte das Leokino den Film vor zwei Jahren, was ohne Konsequenzen blieb. Bereits 1992 sah die Staatsanwaltschaft anlässlich der Aufführung des „Liebeskonzils“ am Tiroler Landestheater keinen Grund, Anzeigen gegen die Theaterleitung weiterzuverfolgen. Für Aufregung sorgten nur noch Demonstranten, die gegen die Gotteslästerung beteten. „Es gibt in den österreichischen Gesetzen noch weiche Paragraphen, die es Sittenwächtern leicht machen, gegen unangenehme Kunst vorzugehen“, kritisiert Ruiss. Mittlerweile sei die Rechtssprechung aber sehr kunstfreundlich und es würden auch nur mehr kleine Scharmützel ausgetragen.



