25.01.2012
International

Der Kampf um Adolf Hitlers Pamphlet

München – Auszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ könnten bereits diesen Donnerstag bei deutschen Zeitungshändlern zwischen bunten Magazinen aufliegen – in kommentierter Form. Der britische Verleger Peter McGee, der mit den Zeitungszeugen kommentierte Nachdrucke von Hetzblättern aus der Nazizeit auf den Markt bringt, will der Ausgabe vom 26. Jänner und zwei folgenden Ausgaben jeweils ein 15-seitiges Booklet beilegen. Dem Verleger, der damit das mystifizierte Werk „Mein Kampf“ entzaubern und es als „miserable Machwerk eines sehr schwierigen Menschen“ entlarven will, kämpft indes gegen eine breite Front der Ablehnung.

Das bayerische Finanzministerium will gerichtlich gegen eine Veröffentlichung von Hitlers Pamphlet vorgehen. „Es wird beim Landgericht München noch heute Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um die Rechtspositionen des Freistaats Bayern zu wahren“, sagte Ministeriumssprecher Tom Neumann am Dienstag. „Durch die mögliche Veröffentlichung von Auszügen aus ,Mein Kampf‘ sehen wir unser Urheberrecht verletzt.“ Das Finanzministerium Bayerns hält noch bis 2015 die Urheberrechte an Hitlers Hetzschrift. McGees Sprecher Alexander Luckow beruft sich hingegen auf die Kleinzitatsregelung, Paragraf 51, Urhebergesetz. Diese besagt, dass man aus historischen Dokumenten zitieren kann, ohne das Urheberrecht zu verletzen.

Bedenken, die Veröffentlichung könnte Hitlers Machwerk aufwerten, hegt die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch. Sie vertraue zwar auf die Urteilskraft der Menschen, „aber jenes Buch verdient dieses hohe Maß an Aufmerksamkeit nicht. Wüssten wir nicht um die grauenvolle Nachgeschichte, es wäre nichts weiter als eine mies verfasste, beinahe peinliche Mischung aus Biografie, Bekenntnis und Agenda.“ Die verheerende Wirkung des Buches dürfe nicht unterschätzt werden: „Es handelt sich um eine der übelsten Hetzschriften, die in diesem Land je verfasst worden ist“, so Knobloch. Zudem wirft sie McGee vor, von wirtschaftlichen Überlegungen getrieben zu sein: „Ich habe Verständnis für das Ansinnen, das bisweilen mystifizierte Werk zu entzaubern. Beim Projekt von McGee geht es letztlich aber auch ums Geschäft“, sagte sie.

Besitz und Verkauf des Originals sind in Deutschland übrigens nicht verboten. In Österreich ist der Besitz nicht verboten, der Verkauf hingegen schon, wenn es dem Verkäufer darum geht, NS-Propaganda zu verbreiten. (APA,pla)

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Mi, 25.01.2012
Vorteilszone
Partyfotos
Gewinnspiele
Parship
radio.at
Unterkunftssuche
Panoramabilder
Panoramabilder
"HEISZE TASTEN"
Panoramablick
AGB Kontakt Impressum