EU-Zwischenbericht zieht über rumänische Justizreform Bilanz
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Die EU-Kommission zeigt sich darüber erfreut, dass die Verfahrensdauer gekürzt werden konnte.
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Bukarest – Im aktuellen Zwischenbericht der EU-Kommission zu den Fortschritten Rumäniens bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung gilt eine Hauptkritik jenen sechs Parlamentariern, die auch nach gerichtlichen Verurteilungen wegen Korruption weiterhin Mitglieder des Parlaments bleiben. Die EU-Kommission anerkennt zwar, dass deren Parteiausschluss abschreckend wirkt, kritisiert aber das Ausbleiben anderer Konsequenzen.
Der Bericht wird offiziell am Mittwoch in Brüssel veröffentlicht, liegt aber der Nachrichtenplattform „Hotnews.ro“ bereits vor. Rumänien unterliegt wie Bulgarien seit dem EU-Beitritt im Jänner 2007 einem Kontroll- und Beobachtungsmechanismus durch die EU-Kommission, im Rahmen dessen regelmäßige Berichte zu den Fortschritten im Justizwesen erstellt werden. Zusätzliche Bedeutung erhielt der Fortschrittsbericht infolge der Bestrebungen Rumäniens und Bulgariens, in den Schengener Raum aufgenommen zu werden. Die Niederlande widersetzen sich als einziges EU-Land der Aufnahme der beiden osteuropäischen Länder in den grenzfreien Raum und fordern zwei positive Berichte als Bedingung für ihre Zustimmung.
Bei Großkorruptionsverfahren tendieren Urteile zur gesetzlichen Minimalstrafe und in über 60 Prozent der Fälle werden Bewährungsstrafen verhängt, gibt die EU-Kommission im Bericht außerdem zu bedenken. In Rumänien sind rechtskräftige Hafturteile wegen Großkorruption weitgehend ausgeblieben. Die wichtigste Ausnahme ist ein Ende Jänner ausgesprochenes zweijähriges Hafturteil ohne Bewährung gegen den sozialdemokratischen Ex-Premier AdrianNastase, gegen das aber noch Berufung eingereicht werden kann.
Erstmals wird im Bericht die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofs (OGH) positiv beurteilt - die EU-Kommission zeigt sich darüber erfreut, dass die Verfahrensdauer gekürzt werden konnte und dadurch in weniger Fällen das Risiko besteht, dass die Verbrechen verjähren. Gerade bei komplexen Korruptionsverfahren hatte die Verjährung immer wieder als Vorwand für das Ausbleiben eines Urteils gedient.
Gelobt wird auch die Tätigkeit der Integritätsbehörde (ANI), die befugt ist, Vermögensverhältnisse von Politikern zu kontrollieren. Laut dem Bericht habe die ANI seit 2010 18 Fälle nicht rechtfertigbaren Besitzes im Gesamtwert von 5,7 Milliarden Euro identifiziert, außerdem 23 Interessenskonflikte und 118 Unvereinbarkeiten. Eine positive Bilanz zieht auch die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (DNA), die die Anzahl der eingeleiteten Verfahren, einschließlich jener um hochrangige Politiker, erhöhen konnte.
Auch wird das neue Bürgerliche Gesetzbuch, das im Oktober 2011 in Kraft trat, als bedeutender Erfolg anerkannt. Eine positive Entwicklung ist laut dem Bericht außerdem, dass die Sanktionen und Disziplinarverfahren innerhalb des Justizwesens durch entsprechende Gesetze verschärft wurden. Somit besteht für Justizbeamte, denen Sanktionen drohen, nicht mehr wie bisher die Möglichkeit, durch die Pensionierung einer Strafe zu entgehen.
Besonders scharf kritisiert wird das Oberste Magistratenkonzil (CSM), das höchste Kontrollorgan der rumänischen Justiz, das die Anweisungen der EU-Kommission kaum befolgt habe und sich unfähig zeige, in schwierigen Fällen durchzugreifen. Im Bericht wird ein konkreter Fall als Beispiel angeführt, in dem ein Disziplinarverfahren ursprünglich eingeleitet, später aber aufgehoben wurde.
Auch wirft der Bericht die Frage auf, wieso im Bereich öffentlicher Anschaffungen seit Juli 2011 nur fünf rechtskräftige Urteile vorliegen. Dies entspreche nicht dem tatsächlichen Umfang des Problems, heißt es weiter. Tatsächlich hatte Rumänien wegen systemischen Problemen bei öffentlichen Anschaffungen im Sommer 2011 die Auszahlung von EU-Finanzierungen zweitweise eingestellt, bis eine umfassende Kontrolle aller laufenden Projekte durchgeführt werden konnte. (APA)
aktualisiert: Mi, 08.02.2012 07:35



