29.04.2012, 07:08  Aktualisiert: 29.04.2012, 07:37 
Österreich

Karl nimmt Fehler auf die eigene Kappe

Karl verspricht für neue Gesetzesvorhaben eine bessere Abstimmung mit den Betroffenen.
Karl war mit dem Vorhaben angetreten, das Vertrauen in die Justiz wiederherstellen zu wollen.
Foto: APA / GEORG HOCHMUTH

Wien – Justizministerin Beatrix Karl (V) nimmt angesichts der Turbulenzen um zwei ihrer Gesetzesvorhaben ihr Haus in Schutz. „Es waren meine Fehler, und dafür übernehme ich die Verantwortung“, sagte sie im APA-Interview über die letztlich zurückgezogene Ausdehnung der Diversion auf Amtsmissbrauchsfälle und die Aufregung um den Berufsgeheimnisschutz in der Strafprozessordnung. Künftig würden solche Vorhaben mit mehr Bedacht angegangen, versprach sie.

Karl - seit rund einem Jahr im Amt - verwies darauf, dass sie einen für Politiker untypischen Werdegang habe und aus der Wissenschaft komme. „Mir geht es halt nach wie vor manchmal zu langsam.“ Bei den beiden Vorhaben wäre aber wohl besser gewesen, im Vorfeld eingehender mit verschiedenen Persönlichkeiten zu besprechen. „Speed kills, könnte man vielleicht da auch sagen.“

Keinesfalls wolle sie dies ihren Beamten „umhängen“, betonte die Ministerin. „Die Mitarbeiter trifft da keine Verantwortung. Ich bin die Ministerin, und ich habe dafür die Verantwortung zu übernehmen.“ Auch den wiederholt kolportierten Eindruck, ihr eigenes Haus habe sie mit Absicht auflaufen lassen, habe sie überhaupt nicht.

Bei der Diversion war es Karl um die Entlastung der Staatsanwälte bei kleineren Amtsdelikten gegangen. Dass dies aber - auch angesichts der aktuellen Korruptionsdebatte - im Sparpaket „versteckt“ worden war, hatte für einen Sturm der Empörung gesorgt. Das Vorhaben wurde zurückgezogen. Nach Protesten entschärft wurde ihr Änderungsplan für die Strafprozessordnung, der als Angriff auf die Berufsverschwiegenheit von Ärzten, Journalisten, etc. gewertet wurde. Das Einspruchsrecht gegen die Beschlagnahme von Unterlagen blieb letztlich erhalten.

Karl war mit dem Vorhaben angetreten, das Vertrauen in die Justiz wiederherstellen zu wollen. Dass sich das „mit einem Fingerschnippen“ machen lässt, dürfe man nicht erwarten. „Das ist ein längerer Prozess, den ich nicht alleine bewältigen kann. Da bedarf es natürlich eines Schulterschlusses mit den Akteuren in der Justiz.“ Verfahren schneller und effizienter zu machen, sei eines der Ziele. Man müsse aber auch die „tagtäglich sehr guten Leistungen“ besser verkaufen und darauf hinweisen, dass die Justiz viel mehr tue, als große Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren abzuführen.

Keine großen Reformen, sondern nur Nachbesserungen hält Karl bei der 2008 in Kraft getretenen StPO-Änderung für notwendig, die den Staatsanwalt zum Leiter des Vorverfahrens gemacht hat. Tatsächlich sei die Systemänderung eine sehr gute gewesen, denn sie habe die Rollen des Staatsanwalts und des Rechts- und Haftschutzrichters klar getrennt. Dass mancher nun der „Lichtgestalt“ des Untersuchungsrichters nachweine, sei „so ähnlich wie mit den Künstlern, die dann berühmt werden, wenn sie tot sind“. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom So, 29.04.2012  07:08
aktualisiert: So, 29.04.2012  07:37
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