10.05.2012
International

Sarkozy wird wieder Anwalt

Applaus für den scheidenden Präsidenten bei letzter Sitzung seiner Regierung.

Paris – Sechs Tage vor der Machtübergabe an François Hollande hat sich Frankreichs noch amtierender Präsident Nicolas Sarkozy gestern von seiner Regierung verabschiedet. Sarkozy empfing das Kabinett um Premierminister François Fillon zur letzten offiziellen Sitzung im Élyséepalast. Dabei gab es viel Applaus für den scheidenden Präsidenten. Fillon, der heute den Rücktritt der Regierung einreichen wird, zog eine Bilanz der fünfjährigen Amtszeit Sarkozys.

Die Amtsübergabe an Hollande ist für kommenden Dienstag geplant. Der Sozialist will noch am selben Tag seinen Premierminister ernennen. Als großer Favorit für den Spitzenposten wird Hollandes Sonderberater Jean-Marc Ayrault gehandelt. Der ehemalige Deutschlehrer und langjährige Fraktionschef der Parti Socialiste (PS) in der Nationalversammlung gilt als moderate Alternative zu der im linken Parteiflügel verankerten PS-Chefin Martine Aubry. Die Sozialisten gelten nach dem Sieg ihres Präsidentschaftskandidaten Hollande als Favoriten bei den kommenden Parlamentswahlen im Juni.

Während sich die Sozialisten auf die Machtübernahme vorbereiten, will der abgewählte französische Präsident Nicolas Sarkozy zu seinem ursprünglichen Beruf als Anwalt zurückkehren. Sarkozy, der nach wie vor Mitinhaber einer Anwaltskanzlei in Paris ist, wird sich nach Angaben seines Kommunikationsberaters Louvrier „schon sehr bald wieder“ bei der Pariser Anwaltskammer registrieren.

Sarkozy startete nach seinem Jus-Studium vor mehr als 30 Jahren seine Karriere als Anwalt. Er brach die Tätigkeit ab, als er in den Neunzigerjahren seine Ministerlaufbahn begann. Doch bevor er wieder in eine Anwaltskanzlei zurückkehrt wird sich der 57-Jährige am Familienansitz seiner Frau Carla Bruni im südfranzösischen Cap Negre an der Cote d‘Azur ausruhen. Laut Verfassung hat Sarkozy als Altpräsident die Möglichkeit, auf Lebenszeit Mitglied des Verfassungsrats zu sein. Dieser prüft, ob erlassene Gesetze der Verfassung entsprechen. (TT, dpa, APA)

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 10.05.2012
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