Auch Spindelegger dafür: Volksbefragung über Wehrpflicht fix
![]()
Katastrophenhilfe und Sicherheit: Auch die ÖVP kann sich nun vorstellen, das Volk zu befragen, ob für diese Aufgaben Freiwillige oder zwangsverpflichtete Rekruten herangezogen werden sollen.
Foto: Thomas Böhm / TT
|
||
Referendum — Das sagt die Verfassung
Die Bundesverfassung sieht mit Volksabstimmungen und Volksbegehren zwei Wege vor, die Meinung der Bürger zu Sachfragen einzuholen bzw. sie mitentscheiden zu lassen. Volksbegehren und Petitionen hingegen dienen dazu, ein Anliegen aus der Bevölkerung an die Politik heranzutragen.
Volksbefragungen bringen eine Entscheidungsfrage, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist, oder zwei Lösungsmöglichkeiten, zwischen denen die Bürger wählen können. Das Ergebnis ist rechtlich nicht verbindlich. Politisch müssten die Parteien den Ausgang aber wohl respektieren und umsetzen. Aus beiden Koalitionsparteien ist auch schon zu hören, dass sie sich dem Votum der Wähler beugen wollen.
Volksabstimmungen sind verbindlich. Ihr Ergebnis hat unmittelbare Auswirkungen darauf, ob ein Gesetz gültig ist oder nicht. Gegenstand der Abstimmung ist ein Gesetz, das der Nationalrat bereits beschlossen hat. Im Fall der Wehrpflicht wäre das ein entscheidender Nachteil: Die Koalition müsste zuerst gemeinsam, also mit Zustimmung der ÖVP, ein Gesetz beschließen, das die Wehrpflicht aufhebt oder aussetzt.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien – Nach der Zustimmung aller schwarzen Landeshauptleute und Landesparteichefs ließ gestern Abend auch ÖVP-Chef Michael Spindelegger die Katze aus dem Sack: Auch die ÖVP stimmt nunmehr einer Volksbefragung über die Wehrpflicht zu. Die SPÖ hatte diese Forderung schon länger vertreten. Noch heuer oder spätestens Anfang nächsten Jahres wird es damit zur ersten Volksbefragung der Zweiten Republik kommen.
Regierung und Parlament legen die Entscheidung über die Zukunft des Bundesheeres und des damit unmittelbar verknüpften Zivildienstes somit in die Hände der Wählerinnen und Wähler. Der organisatorische Ablauf einer Volksbefragung ähnelt dem einer Wahl. Am Stimmzettel scheinen aber nicht Parteien, sondern zwei Antwortmöglichkeiten auf.
Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll hatte die Debatte am Wochenende losgetreten. Er wolle eine rasche Volksabstimmung über die Wehrpflicht, sagte der ÖVP-Grande – seine Landeshauptmann-Kollegen aus Tirol, Oberösterreich und Vorarlberg sekundierten ihm, die übrigen ÖVP-Landesobleute folgten.
Klar ist dabei, dass die ÖVP im Gegensatz zur SPÖ an der Wehrpflicht festhalten will. Die schwarzen Granden hoffen zudem, in dieser Frage die Mehrheit der Bürger auf ihrer Seite zu haben – zumindest die Mehrheit derer, die sich an einem Referendum auch beteiligen würden.
Über die weitere Vorgangsweise beriet die ÖVP-Bundesspitze gestern in der Vorbesprechung für den heutigen Ministerrat. Davor war bei einigen Schwarzen aber Begriffsklärung angesagt. „Entscheidend ist das Tempo der Entscheidung. Über das Instrument kann man diskutieren“, sagte der Sprecher Prölls zur TT. Auch in der Tiroler ÖVP war gestern von einer Volksbefragung und nicht mehr unbedingt von einer Volksabstimmung die Rede.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Instrumenten der direkten Demokratie ist bedeutsam: Eine Volksabstimmung kann laut Verfassung nur über ein bereits beschlossenes Gesetz abgehalten werden. Um diesen Weg zu gehen, müsste die ÖVP aber in einem ersten Schritt im Nationalrat zustimmen, die Wehrpflicht aus der Verfassung streichen. Das würde bedeuten, dass sich die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP zuerst auf dieses Gesetz einigen müssen, was angesichts der Standpunkte unmöglich erscheint – abgesehen davon, dass die ÖVP dann gegen ein Gesetz kampagnisieren müsste, das sie zuerst mitbeschlossen hat.
Mit der Volksbefragung wird dieses Problem umgangen. „Eine Volksbefragung ist der einfachere Weg“, heißt es auch bei der SPÖ. Dabei muss sich die Koalition nur auf die Fragestellung einigen, die sie den Bürgern vorlegt. Ein allfälliges Gesetz folgt erst danach – oder eben nicht, wenn die Mehrheit der Bürger sich für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausspricht. Aus beiden Koalitionsparteien ist auch schon zu hören, dass sie das Ergebnis jedenfalls respektieren wollen.
Vom Tisch ist jedenfalls die von Spindelegger bisher vertretene Verknüpfung einer Heeresabstimmung mit dem Demokratiepaket der ÖVP, das verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren vorsieht. Zumindest eine schnelle Entscheidung wäre auf diesem Weg auch nicht möglich gewesen, ist eine Zustimmung der SPÖ zu diesem Demokratiepaket doch nicht in Sicht.
Die Oppositionsparteien hatten zuletzt ebenfalls ein Referendum über die Wehrpflicht gefordert. Inhaltlich sind sie aber ebenso gespalten wie die Koalition. Während BZÖ und Grüne den Umstieg auf ein Berufsheer fordern, wollen die Freiheitlichen die Wehrpflicht behalten.
aktualisiert: Do, 04.10.2012 13:33

