16.01.2013, 11:52  Aktualisiert: 16.01.2013, 11:59 
Österreich

Briefwähler müssen sich beeilen

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wer seine Wehrpflicht-Entscheidung im Zuge der Briefwahl abgeben möchte, muss sich beeilen. Denn die Nachfrist ist gestrichen, die Stimmkarten für die Volksbefragung vom 20. Jänner müssen de facto bis Freitag bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Es ist allerdings möglich, die Stimmkarte persönlich bei der Wahlbehörde oder am Sonntag in einem Wahllokal abzugeben.

Deshalb sind Anträge schriftlich, per Fax, Mail oder Internet noch am Mittwoch und bei persönlicher Abholung noch bis Freitag möglich. Zuständig dafür ist das Gemeindeamt der Hauptwohnsitz-Gemeinde. Um „taktisches“ Wählen nach Wahlschluss zu verhindern, gilt jetzt für alle Wähler im In- und Ausland spätestens am Sonntag, 17.00 Uhr, Wahlschluss.

Bis dahin müssen die Stimmkarten (wie sie bei der Volksbefragung heißen) bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Für Briefwähler heißt das de facto Freitag, weil am Wochenende in Österreich keine Post zugestellt wird. Für Auslandsösterreicher oder Touristen im Ausland bedeutet das wohl, dass es ihre Stimme nicht mehr zeitgerecht in die Heimat schafft. Bei den Vertretungsbehörden konnten die Stimmkarten nur bis Montag abgegeben werden.

Nur die Wiener Briefwähler haben ein paar Tage länger Zeit für ihre Entscheidung. Denn die Stadt Wien hat mit der Post eine Briefkasten-Sonderentleerung vereinbart. Somit kommt die Briefwahl-Stimme eines Wieners auch noch rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde an, wenn sie am Wochenende bis spätestens Sonntag, 10.30 Uhr, in den Postkasten geworfen wird.

Wer sich am Sonntag zwar in Österreich, aber nicht in seiner Heimatgemeinde aufhält, kann per Stimmkarte auch in einem Stimmkarten-Wahllokal einer „fremden“ Gemeinde an der Volksbefragung teilnehmen. Außerdem kann man die Stimmkarte auch selbst oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 16.01.2013  11:52
aktualisiert: Mi, 16.01.2013  11:59
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