Koalition sucht die Transparenz
Von Wolfgang Sablatnig
Wien – Mehr als 3000 Personen sind in Österreich als Lobbyisten tätig, schätzt Andreas Kovar, Teilhaber einer Wiener Lobbyingagentur. 50 bis 100 als klassische Lobbyisten wie er, 1500 bei Firmen und Interessenverbänden, 1500 für die Kammern. Ihre Tätigkeit soll mit einem neuen „Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz“, auf das sich die Koalition gestern geeinigt hat, erstmals im Detail gesetzlich geregelt werden.
Das Gesetz ist Teil eines Pakets, das für die Bürgerinnen und Bürger mehr Durchblick im Politikbetrieb bringen soll. Bereits vom Ministerrat abgesegnet ist der Entwurf für das neue Medientransparenzgesetz. Dieses soll dafür sorgen, dass die Inseratenpraxis von Ministerien, Landesregierungen, größeren Gemeinden und staatsnahen Unternehmen durchschaubar wird (siehe Artikel rechts). Noch vor der Begutachtung durch Experten steht hingegen das Lobbying-Gesetz.
Vom Nationalrat beschlossen werden sollen beide Gesetze im Herbst, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gestern nach dem Ministerrat. Und zwar gemeinsam mit neuen Immunitäts- und Transparenzregeln für Politiker sowie einer erweiterten Offenlegung für Parteispenden, die zwischen SPÖ und ÖVP noch umstritten ist.
Das Lobbyistenregister und die strengeren Benimmregeln für Abgeordnete sind eine Folge der Affäre um den früheren ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser. Dieser hatte gegenüber getarnten britischen Journalisten gemeint, er sei ein „Lobbyist“ – und als solcher könne er gegen Geld im EU-Parlament Gesetzesvorschläge einbringen.
„Lobbying“ ist dann der Fall, wenn versucht wird, auf Gesetzgebung und Verwaltung Einfluss zu nehmen – entweder als Mitarbeiter einer Firma, die eigene Interessen vertritt, oder gegen Geld im Auftrag Dritter. Ebenfalls betroffen sind Kammern sowie Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft wie die Industriellenvereinigung oder Umweltschutzorganisationen.
Alle diese Unternehmen und Verbände müssen sich und alle für sie tätigen Lobbyisten ins Register eintragen lassen, das voraussichtlich über Internet zugänglich gemacht wird. Einzutragen sind auch die Auftraggeber, das Ziel des Lobbyings und der mit dieser Tätigkeit erzielte Umsatz. Eine Ausnahme gibt es für die Kammern: Sie müssen keine Namen ihrer Mitarbeiter nennen.
Ziel des Registers ist es, Einflüsse auf Gesetzgebung und Verwaltung sichtbar zu machen. Im neuen Gesetz sind außerdem grundlegende Verhaltensregeln für Lobbyisten festgehalten. Für Verstöße gegen das Lobbyistengesetz sind Strafen von 10.000 Euro bis – im Wiederholungsfall – 60.000 Euro vorgesehen.
Bei den Betroffenen stößt der Gesetzesplan auf kritische Aufnahme. Kovar warnte im Gespräch mit der TT vor falschen Erwartungen. Ein Register sei sinnvoll, um Vertrauen zu schaffen. Zur Korruptionsbekämpfung sei es aber nicht geeignet, sei es letztlich doch nicht viel mehr als eine Landkarte oder ein Telefonbuch der Lobbyisten. „Auch ein Ärzteregister kann Kunstfehler nicht verhindern“, so Kovar.
Kritisch vermerkt der Lobbyist auch, dass für verschiedene Gruppen unterschiedliche Standards gelten sollen. Und er sieht vor allem auf Unternehmen und Interessenverbände einen hohen Verwaltungsaufwand zukommen, weil dort viele Personen als Lobbyisten in Frage kämen – und um Strafen vorzubeugen, würden vermutlich eher zu viel als zu wenig Personen gemeldet.



