Abgeordnete ziehen Buwog-Bilanz: „Manipulation, Grasser anklagereif“
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Seit Jahren wird in der Causa Buwog - eine der größten Privatisierungen in Österreich – gegen Karl-Heinz Grasser und andere ermittelt.
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In der Causa Buwog, in der auch die Staatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Grasser sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger ermittelt, geht es um den Verkauf von rund 60.000 Bundeswohnungen 2003/2004.
Im Zuge der Privatisierung sind damals knapp 10 Millionen Euro an Provisionszahlungen vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an Hochegger und Meischberger für „Vermittlungstätigkeiten bezahlt worden. Der Verdacht: Sie könnten Insiderinformationen von Grasser bekommen und an die Immofinanz weitergegeben haben.
Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein. Grasser weist alle Vorwürfe vehement zurück.
Wien - Der Korruptions-Untersuchungsausschuss hat am Mittwoch das Buwog-Kapitel vorerst abgeschlossen. Sämtliche Fraktionen zeigten sich mit den Ergebnissen sehr zufrieden, erinnerten aber auch daran, dass der Ausschuss nicht die Arbeit der Justiz ersetzen kann. Ein Hickhack zwischen den Parteien blieb aus.
Rosenkranz: Buwog-Verkauf hat „starken Geruch“
Für FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz wurde in den vergangenen Tagen die Manipulation beim Buwog-Verkauf offensichtlich, auch wenn es keinen eindeutig strafrechtlichen Beweis gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegeben habe. Dies sei aber auch Aufgabe der Justiz, die die Zahlungsflüsse über Lichtenstein ja seit langem prüft. Der Verkauf der Buwog an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisen Landesbank Oberösterreich habe jedenfalls „einen starken Geruch“, so Rosenkranz.
Durch den parlamentarischen U-Ausschuss sei jedenfalls geklärt worden, dass es zahlreiche Indiskretionen aus dem Finanzministerium gegeben habe. Offensichtlich sei auch, dass ohne eine Malversation das Land Kärnten nicht schon frühzeitig wissen habe können, wer im Vergabeprozess den Zuschlag erhalten werde.
Amon: Keine Verantwortung der Regierung Schüssel
ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon sprach von zumindest einer „schlechten Optik“, die sich bei der Privatisierung herauskristallisiert habe. Es stelle sich auch die Frage, warum keine dritte Bieterrunde angesetzt wurde, obwohl bei der zweiten Runde beide Angebote nur um eine Million Euro auseinander lagen. Eine weitere Ausschreibung wäre international durchaus üblich gewesen. Ein schlechtes Licht auf die ÖVP-FPÖ/BZÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel (VP) sieht er nicht. Die Verantwortung liege hier bei den involvierten Einzelpersonen.
Petzner: „Abgekartetes Spiel“
BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner betonte, dass die Privatisierung der Buwog „vom Anfang bis zum Ende ein abgekartetes Spiel war“. Grasser sei der „Mastermind“ dahinter gewesen. Er habe das Angebot des unterlegenen Bieters gekannt, in Entscheidungen eingegriffen und an Sitzungen teilgenommen, verwies Petzner auf zahlreiche Zeugenaussagen. Der Ausschuss habe hier „ganze Arbeit geleistet“, nun liege es an der Justiz die Zahlungsflüsse aufzuklären. Grasser habe jedenfalls politisch alles getäuscht, von seinem Kabinettschef Kabinettschef Heinrich Traumüller bis hin zum mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ).
Pilz: „Grasser ist anklagereif“
Der Fraktionsführer der Grünen, Peter Pilz, sieht die Causa Buwog „erfolgreich abgeschlossen“. Die entscheidende Info über die nötige Angebotshöhe für die Bundeswohnungen könne nur von Grasser gekommen sein, da als alternative Tippgeber sonst nur mehr Traumüller und Kabinetts-Mitarbeiter Rene Oberleitner in Frage kämen. Traumüller sei sämtlichen Zeugenaussagen zufolge ein überkorrekter Beamter gewesen, der sich mit seinen Aussagen zuletzt selbst belastet habe. Oberleitner wiederum habe aufgrund eines Funktionswechsel bereits ab dem Jahr 2003 mit der Buwog-Vergabe nichts mehr zu tun gehabt. Fazit von Pilz: „Grasser ist anklagereif.“
Auch Jarolim rechnet mit Anklage
Auch SP-Fraktionsführer Hannes Jarolim rechnet „zwangsläufig“ mit einer Anklage gegen Grasser. Dass nach wie vor kein Sachbeweis dafür vorliegt, dass Grasser an der Buwog-Provision mitgeschnitten hat oder dass Meischberger die entscheidenden Informationen von Grasser bekommen hat, räumt auch Jarolim ein. Der U-Ausschuss habe jedoch ein „relativ dichtes“ Bild davon gezeichnet, dass Grasser im Vergabeprozess „massiv Einfluss genommen hat“. Die politische Verantwortung sei ohnehin klar, die strafrechtliche habe der Ausschuss nicht zu prüfen.
Zufrieden ist Jarolim mit der Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Staatsanwaltschaft. Befürchtungen, dass der Ausschuss die Arbeit der Justiz behindern könnte, sieht er nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Er verweist darauf, dass der Ausschuss den früheren Grasser-Kabinettschef Heinrich Traumüller dazu gebracht habe, neue Aussagen vor der Staatsanwaltschaft zu machen.
(tt.com, APA)
aktualisiert: Mi, 09.05.2012 17:20


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