Elf Gerichte statt 120 Senate
Wien – Mit der Schaffung von Landesverwaltungsgerichten setzt der Nationalrat am Dienstag den wohl größten Schritt zur Verwaltungsreform in dieser Legislaturperiode. Mehr als 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden werden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen. Neun davon sind Landesgerichte, dazu kommt ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht.
Der Instanzenzug ist künftig zweistufig: Wer gegen einen Bescheid berufen will, muss sich nicht mehr an die nächst höhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen. Oberste Instanz in Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof. Anrufbar wird der VwGH aber nur, wenn uneinheitliche Rechtsprechung vorliegt oder der Rechtsfrage eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. (APA)






