01.08.2012, 17:45  Aktualisiert: 02.08.2012, 06:33 
Österreich

„Kröten“-Sager: Neo-FPK-Chef Kurt Scheuch hat auch Anklage am Hals

Kurt Scheuch wird sich wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht verantworten müssen. Er soll nach der erstinstanzlichen Verurteilung seines Bruders Uwe in der „Part of the game“-Affäre den Richter als „Kröte“ bezeichnet haben.
Kurt Scheuch muss wegen seines „Kröten“-Sagers vor Gericht.
Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt - Ausgerechnet an dem Tag, wo der Kärntner FPK-Klubobmann Kurt Scheuch die Ämter seines Bruders als Parteiobmann und Landeshauptmannstellvertreter übernommen hat, ist bekanntgeworden, dass dem Politiker ein Gerichtsverfahren ins Haus steht. Die Staatsanwaltschaft Graz hat laut Medienberichten am Dienstag gegen Kurt Scheuch einen Strafantrag wegen Beleidigung eingebracht. Dabei geht es darum, dass Scheuch den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl als „Kröte“ bezeichnet hat.

Laut Medienberichten hat der Grazer Behördenleiter Thomas Mühlbacher das Einbringen des Strafantrages bestätigt. Dem Politiker drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen. Scheuch soll den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl - der FPK-Parteichef Uwe Scheuch erstinstanzlich zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt hatte - nach dem Urteilsspruch bei einer Parteiveranstaltung als „Kröte“ bezeichnet haben. Das FPK-Solidaritätstreffen nach der Verurteilung von Uwe Scheuch wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger hatte in Pörtschach am Wörthersee stattgefunden.

Im Jänner hob der Immunitätsausschuss des Kärntner Landtages die Immunität Scheuchs auf, im März wurde er von der Staatsanwaltschaft Graz, an die das Verfahren abgetreten worden war, einvernommen, verweigerte aber die Aussage. Da es sich um eine berichtspflichtige Causa handelt, wanderte die Causa von Graz nach Wien ins Justizministerium und von dort - offenbar mit Genehmigung - wieder zurück nach Graz.

Zuständig ist jetzt das Bezirksgericht Klagenfurt. Da es sich aber um ein Verfahren handelt, in das ein Klagenfurter Richter involviert ist, dürften sich die Bezirksrichter samt und sonders für befangen erklären. Per Delegierungsantrag würde das Verfahren dann einem anderen Gerichtssprengel zugewiesen. Kurt Scheuch meinte auf APA-Anfrage dazu: „Es ist schon erstaunlich, dass drei Stunden, nachdem bekanntgegeben wurde, dass ich die Ämter meines Bruders übernehme, mein Anwalt telefonisch über die Einbringung des Strafantrages unterrichtet wird.“ Dieses Bild spreche für sich, meinte der designierte FPK-Obmann. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 01.08.2012  17:45
aktualisiert: Do, 02.08.2012  06:33
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