06.08.2012, 11:22  Aktualisiert: 06.08.2012, 16:32 
Causa Birnbacher

„Verfluchtes Schandgeld“: Martinz droht nun auch Ärger mit der Finanz

Um seine „Restehre“ zu verteidigen, überreichte der zurückgetretene Kärntner VP-Obmann dem Richter am Montag ein Hypo-Sparbuch mit 65.000 Euro Einlage. Diese Summe könnte ihm nun zum Verhängnis werden.
Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt – In einem bis auf den letzten Platz besetzen Schwurgerichtssaal ging der Prozess in der Causa Birnbacher am Montag in die achte Runde. Zu Beginn der Verhandlung wurde erneut der ehemalige Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz einvernommen. Ihm wird gemeinsam mit dem Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher und den Vorständen der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, von der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen.

Den Vorwurf der Untreue bestritt Martinz auch weiterhin und bezeichnete sich unschuldig im Sinne der Anklage. Er habe „keinerlei Zweifel“ an den Leistungen Birnbachers gehabt, sagte er vor Richter Manfred Herrnhofer. Die „verfluchten 65.000 Euro Schandgeld“ bereue er zutiefst – und überreichte dem Richter ein Sparbuch der Hypo Alpe Adria Bank mit ebendiesem Betrag, das er eigenen Angaben zufolge am gleichen Tag eröffnet hat. Er wolle um seine „Restehre“ kämpfen, begründete Martinz diesen Schritt. Auf die Frage des Richters, für wen die Rückzahlung bestimmt sei, antwortete er nicht.

Finanzstrafverfahren droht

Privatbeteiligtenvertreter Rechtsanwalt Bernhard Fink wollte von Martinz wissen, ob er das Geld in dem Kuvert denn versteuert habe – andernfalls droht ihm ein Finanzstrafverfahren. Martinz gab ausweichende Antworten. Im Finanzministerium wollte man den Fall nicht kommentieren. Nur so viel: „Wenn der Verdacht auf ein Offizialdelikt vorliegt, haben die Behörden ohne Rücksicht auf das Ansehen der Person vorzugehen.“

Weiters fragte Fink den ehemaligen VP-Chef, ob Birnbacher 2008 noch sein Steuerberater gewesen sei. Dieser bejahte, worauf der Anwalt nachhakte und wissen wollte, ob er mit seinem Steuerberater über die Problematik der Versteuerung des Geldes (für die 65.000 Euro hätten 50 Prozent Einkommenssteuer bezahlt werden müssen, Anm.) gesprochen habe, was Martinz verneinte. Auf die direkte Frage, ob er das Geld in seiner Steuererklärung angegeben hätte, antwortete Martinz: „Ich habe das Geld zur Gänze im Wahlkampf ausgegeben.“ Zu einem klaren Ja oder Nein war Martinz nicht zu bringen.

Bei Birnbacher um Parteispende „angeklopft“

Ob die FPK-Politiker Uwe Scheuch und Harald Dobernig über die Vereinbarung zwischen ihm, dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und Birnbacher bezüglich der Parteienfinanzierung informiert gewesen seien, wisse er nicht. Birnbacher hatte ausgesagt, dass die beiden von ihm 500.000 Euro gefordert hätten. Er sei bei diesem Gespräch nicht dabei gewesen. Beim letzten Verhandlungstag hätte er die entsprechende Frage falsch verstanden.

Er habe sich aber in der Hochstimmung über den erfolgreichen Verkauf und unter dem Druck der Parteifinanzen dazu verführen lassen. In einer Besprechung mit Birnbacher habe er vorgefühlt, ob Teilung oder Parteispende möglich sei. Als dann die Ermittlungen begonnen hätten, sei ihm klar gewesen, dass da kein großer Finanzierungsdeal mehr möglich sei. Im Herbst 2008 habe der Wahlkampf begonnen und da habe er bei Birnbacher um eine Parteispende „angeklopft“. Er habe keine bestimmte Summe verlangt und 65.000 Euro bekommen, die er zur Gänze auf seinen Wahlkampftouren ausgegeben habe. Er betonte auch, keinen Cent privat verwendet zu haben. Es sei aber eine „grausliche Geschichte“, die er so weit wie möglich wiedergutmachen wolle.

Birnbacher: „So viel Steuerberater bin ich schon“

Birnbacher hatte am späten Vormittag Martinz‘ frühere Anwältin, Astrid Wutte-Lang, erneut schwer belastet. Er bekräftigte seine Aussage, ihr für Scheinleistungen 35.000 Euro überwiesen zu haben. Konkret geht es um eine Rechnung, die Wutte-Lang an Birnbacher für „Medienberatung“ gestellt und bezahlt bekommen hat. Martinz hatte vor Gericht erklärt, dass dieses Geld für das Verfassen einer Vereinbarung zwischen ihm und Birnbacher geflossen und damit rechtens sei. Darin wird festgelegt, dass Birnbacher keine Forderung an Martinz stellen könne, falls die Kärntner Landesholding die Honorarvereinbarung, die der ÖVP-Chef und der damalige Landeshauptmann Haider als Privatpersonen mit ihm vereinbart hätten, nicht übernehme. Die Umbenennung auf Medienberatung sei auf Wunsch Birnbachers geschehen, sagte Martinz dazu.

Genau das bestritt Birnbacher. Für besagte Rechnung habe es keine Gegenleistung gegeben. „So viel Steuerberater bin ich schon, dass ich weiß, dass ich eine Rechnung für eine Vertragserrichtung leichter von der Steuer absetzen kann als eine für Medienberatung“, erklärte er vor Gericht. Ihm sei mitgeteilt worden, dass besagte Vereinbarung, die er im Büro des heutigen Landesrats und damaligen Haider-Büroleiters Harald Dobernig unterschrieben habe, von Haiders Anwalt verfasst worden sei. Dass Wutte-Lang damit etwas zu tun gehabt habe, höre er das erste Mal. Zu den Gutachten sagte Birnbacher, die Experten seien nie gefragt worden, welches Honorar angemessen wäre. Man habe immer nur wissen wollen, ob sechs Millionen Euro angemessen seien, so der Angeklagte.

Uwe Scheuch entschlug sich der Aussage, Dobernig-Einvernahme verschoben

Der ehemalige FPK-Obmann Uwe Scheuch hat dem Landesgericht Klagenfurt schriftlich mitgeteilt, dass er sich wegen der laufenden Ermittlungen der für heute vorgesehenen Aussage entschlage. FPK-Landesrat Harald Dobernig entschuldigte sich wegen „dringender Amtsgeschäfte“, sein Auftritt vor Gericht wurde auf Dienstagvormittag (10.30 Uhr) verschoben.

Mit Spannung erwartet wurde die Aussage von BZÖ-Mandatar Stefan Petzner am Nachmittag. Petzner hatte im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, zu „überraschen“. „Martinz wird sich noch wundern“, heizte der ehemalige Haider-Vertraute Spekulationen über seine Aussage an. (tt.com/APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mo, 06.08.2012  11:22
aktualisiert: Mo, 06.08.2012  16:32
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