Sechs Beschwerden gegen Glücksspielnovellen
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Aus Sicht des Finanzressorts „enthält die Glücksspielreform 2010 hinsichtlich der glücksspielrechtlichen Straftatbestände und Zuständigkeiten keine Unklarheiten.“
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Wien – Rund um das neue Glücksspielgesetz (GSpG) gibt es zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Zum einen fühlen sich private Betreiber von Spielautomaten und auch Online-Wettanbieter in ihren Rechten verletzt, zum anderen ist zwischen der im Finanzministerium angesiedelten „Soko Glücksspiel“ und der Polizei ein Streit darüber entbrannt, wer für Beschlagnahmungen von illegalen Spielautomaten zuständig ist. Das Finanzministerium sieht diesbezüglich aber „keine Unklarheiten“, wie es in einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung heißt.
Daraus geht auch hervor, dass gegen die GSpG-Novellen 2008 und 2010 bereits sechs Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht wurden. Vier gleichlautende Anträge auf Gesetzesprüfung kommen aus dem Internetglücksspielbereich und betreffen die Abgabenregelung, in zwei Fällen wurde Verfassungswidrigkeit behauptet.
Im Detail geht das Ressort von Finanzministerin Maria Fekter (V) auf Zuständigkeiten für illegale Geräte ein. Seit einem Jahr wird darüber gestritten, wer wo welche Automaten kontrollieren darf. In einigen Bundesländern weigert sich die Polizei, Automatensalons zu inspizieren bzw. mit den „Soko“-Beamten (Finanzpolizei) mitzugehen. Die Folge: Vielfach wird gar nicht kontrolliert. Außerdem wehren sich private Automatenbetreiber vehement gegen Beschlagnahmungen, werfen den „Soko“-Beamten gar „rambohaftes“ Vorgehen vor und drohen ihnen mit Anzeigen wegen Nötigung und Amtsmissbrauchs.
Laut Finanzministerium liegen sieben derartige Anzeigen vor, ein Großteil der Verfahren sei aber eingestellt worden.
Aus Sicht des Finanzressorts „enthält die Glücksspielreform 2010 hinsichtlich der glücksspielrechtlichen Straftatbestände und Zuständigkeiten keine Unklarheiten.“ Begründet wird dies in der Anfragebeantwortung folgendermaßen: Für die Strafverfolgung von Verwaltungsdelikten nach § 52 GSpG sind die Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen zuständig.
„Warum nehmen dann bestimmte Bezirksverwaltungsbehörden ihre Kontrollaufgaben nicht wahr?“, will der SP-Abgeordnete Johann Maier wissen.
Auch den Automatenbetreibern will das Finanzministerium offenbar den Wind aus den Segeln nehmen: „Für die Beschlagnahme ... reicht der bloße Verdacht einer Übertretung des § 52 Abs. 1 GSpG aus. Bei einem Glücksspielgerät, das sowohl unter als auch über 10 Euro Einsatz bespielt werden kann, liegt daher nach Ansicht der Finanzverwaltung immer auch der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vor“, heißt es. „Eine Unzuständigkeit kann somit niemals gegeben sein.“ Der Automatenverband hatte behauptet, dass die Soko-Sachverständigen gezielt nur 5-Euro-Scheine in die Automaten schieben und daher nicht feststellen können, ob pro Spiel um mehr als 10 Euro gespielt werde kann. Ist dies Fall, sei die Polizei zuständig, und die „Soko“ müsste ihre Amtshandlung abbrechen.
Bis Ende Mai wurden österreichweit 714 Automaten beschlagnahmt, davon die meisten in Oberösterreich (193), Vorarlberg (151) und Niederösterreich (121). Wobei das Finanzministerium darauf verweist, mit den Kontrollen in jenen Bundesländern begonnen zu haben, in denen das Automatenzocken bis dato verboten ist. Nunmehr werde aber auch in den Erlaubnisländern (Wien, NÖ, Kärnten, Steiermark) verstärkt kontrolliert, „da sich herausgestellt hat, dass sich auch in diesen Ländern bewilligungslos betriebene Spielgeräte befinden“. Die Zahl der bis 31. Mai eingebrachten Strafanträge beläuft sich auf 516.
Auch zur Frage, ob Pferde- und Hunderennen als (erlaubte) Sportwette zu werten sind oder als illegales Glücksspiel, hat das Finanzministerium eine eindeutige Rechtsmeinung: „Wetten auf virtuelle bzw. aufgezeichnete Bewerbe (egal auf welchem Medium) stellen einen Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes dar. ... Sie sind unzulässig, weil sie die in der klassischen Sportwette vorherrschenden Geschicklichkeitskomponenten zu Gunsten des Zufalls vermindern.“ Parlamentarier Maier gegenüber der APA: „Warum gibt es sie in Wettlokalen noch immer?“
Weiters skizziert das Finanzressort die Vorhaben der neu eingerichteten Spielerschutzstelle im Ministerium: Für 2012 ist eine bundesweite „Antistigmakampagne zur Entstigmatisierung glücksspielkranker Personen“ geplant, 2013/2014 soll dann eine Aufklärungskampagne zum Thema Spielsucht starten. Zudem will man eine Folgestudie zur im Mai 2011 präsentierten epidemiologischen Spielsuchtstudie in Auftrag geben.
Apropos Spielerschutz: Beim bisherigen Casinomonopolisten, den Casinos Austria, gibt es mit Stichtag 16. Juni für 80.428 Personen „Spielerschutz-Restriktionen“, sprich Besuchssperren und Beschränkungen der Besuchshäufigkeit. Betroffen sind 66.892 Inländer und 13.536 Ausländer. (APA)



