Bund stärkt Regierung den Rücken
Innsbruck – Sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Landwirtschaftsministerium unterstützen den Kurs der Tiroler Landesregierung in der Frage der Gemeindeguts-agrargemeinschaften. Das BZÖ, das eng mit der Plattform Agrar/Agrar West bzw. Agraranwalt Bernd Oberhofer zusammenarbeitet, hat in schriftlichen Anfragen Aufklärung über die ihrer Meinung nach rechtsgrundlosen Enteignungsmaßnahmen von 18.000 Grundbesitzern durch das Land Tirol verlangt.
Das Bundeskanzleramt stellte jetzt dazu fest, dass der Verfassungsgerichtshof in zwei Erkenntnissen keine Bedenken gegen das Tiroler Flurverfassungsgesetz geäußert hat. Klare Worte findet auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (VP). Die ebenfalls von BZÖ und Agrar West geforderte Änderung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes, um das Tiroler Agrargesetz auszuhebeln, lehnt er ab. „Eine Regelung im Flurverfassungsgrundsatzgesetz wird derzeit nicht für erforderlich erachtet, da es sich hier um eine spezifisch Tiroler Problematik handelt und der Tiroler Landesgesetzgeber die Grundsätze der Verfassungsgerichtshofserkenntnisse aus 1982 und 2008 bereits mit der Novelle zum Flurverfassungslandesgesetz 1996 umgesetzt hat“, betont Berlakovich.
Der Landwirtschaftsminister verweist gleichzeitig auf die Höchstgerichtshoferkenntnisse und auf die verfassungswidrige Vorgangsweise bei der Übertragung von Gemeindegut auf die Agrargemeinschaften in den 50er- und 60er-Jahren. Im Falle einer aus Gemeindegut regulierten Agrargemeinschaft sei davon auszugehen, „dass die Regulierung sich auf die Regelung der Nutzungsrechte beschränken hätte müssen und insofern verfassungswidrig war, jedoch in Rechtskraft erwachsen ist“. Mit dem rechtskräftigen Regulierungsakt sei das zivilrechtliche Eigentum am Regulierungsgebiet zwar an die Agrargemeinschaft übergegangen, die Eigenschaft als Gemeindegut sei aber nicht untergegangen.
Kritik muss sich die ÖVP/SPÖ-Landeskoalition vom Bürgerforum gefallen lassen. „Seit einem Jahr blockieren ÖVP und SPÖ unseren Antrag auf Änderung des Agrargesetzes und Rückübertragung des Gemeindegutes an die Gemeinden, indem sie den Antrag – zum Schaden der Gemeinden – nicht behandeln und aussetzen“, betont LA Fritz Dinkhauser. Für ihn bleiben derzeit die Gemeinden auf der Strecke. (pn)



