05.02.2012
Interview

„Bauernbund muss klaren Schnitt machen“

Im TT-Interview fordert LH Platter eine Distanzierung des Bauernbundes von Agrar-Hardlinern. Ernst Schöpf attestiert er einen seltsamen Stil.

Herr Landeshauptmann, Sie werden von Agraranwalt Bernd Oberhofer geklagt. Was sagen Sie zu Oberhofer und der Agrar-West?

LH Günther Platter: Meine Botschaft an die Agrargemeinschaften ist klar: Trennt Euch von Bernd Oberhofer, er verliert ein Verfahren nach dem anderen. Dessen Bauernfängerei ist abzulehnen. Natürlich wird hier viel Geld verdient, aber das ist das Geld der Agrargemeinschaftsmitglieder. Sollten Agrargemeinschaften nur einen Euro für Anwaltskosten aus dem Substanzwert der Gemeinden verwenden, wird regressiert. Insgesamt schaden einige wenige Hardliner durch ihr Verhalten, indem sie höchstgerichtliche Erkenntnisse ignorieren, dem ganzen Bauernstand. Ich bekenne mich voll zu den Bauern und zu ihren Leistungen. Diese haben sich das nicht verdient.

Agrar-West-Obmann Toni Riser wirft dem Land vor, auf Vorschläge nicht einzugehen?

Platter: Was will ich mit jemandem diskutieren, der Höchstgerichtserkenntnisse ignoriert? Da ist die Debatte rasch vorbei, das ist kein Partner. Jeder einfache Bürger hat das Recht in Berufung zu gehen, aber wenn Höchstgerichtserkenntnisse einmal vorliegen, ist Schluss.

Im ÖVP-Bauernbund sieht man das offenbar etwas anders?

Platter: Vor allem wegen des bäuerlichen Images ist es wichtig, dass sich der Bauernbund das ganz genau anschaut und wenn notwendig, muss er einen deutlichen Schnitt machen. Es kann nicht sein, dass der Bauernbund jene Leute, die den Rechtsstaat mit Füßen treten, auch noch unterstützt.

Gilt dieser Appell auch für Bauernbundobmann LHStv. Steixner?

Platter: Steixner vertritt hier eine konsequente Linie, aber auch die übrigen Verantwortlichen müssen eine klare Trennung vornehmen: In so einer wichtigen und emotionalen Frage kann man nicht ein bisschen auf dieser und ein wenig auf der anderen Seiten sein. Es kann nicht sein, dass einzelne Funktionäre Positionen einnehmen, die gegen die Entscheidungen der Höchstgerichte gerichtet sind. Das ist weder im Interesse des Bauernbundes noch der Tiroler ÖVP.

Das Verhältnis zum Gemeindeverband und zu Präsident Schöpf ist ebenfalls angespannt.

Platter: Für mich als Gemeindereferent sind die Gemeinden die wichtigsten Partner. In vielen Fragen gibt es eine gute Zusammenarbeit, beim Thema Gemeindegutsagrargemeinschaften empfehle ich dem Gemeindeverband bzw. Ernst Schöpf, persönliche Eitelkeiten zurückzustellen und mit der Regierung an einem Strang zu ziehen. Alles andere bringt nur Verunsicherung. Die Bürgermeister sind bereits durch die eine oder andere Aussage verunsichert.

Sind Sie enttäuscht von Ernst Schöpf?

Platter: Wenn ich mir die anderen Bereiche anschaue, ist die Zusammenarbeit gut. In der Agrarfrage hat Schöpf einen seltsamen Stil.

Gemeindeverband und Opposition fordern wegen endloser Debatten die Rückübertragung des Gemeindeguts.

Platter: Wir haben im Einvernehmen mit dem Gemeindeverband ein maßgeschneidertes Gesetz beschlossen. Das Höchstgericht hat das Flurverfassungsgesetz mehrmals als verfassungskonform bestätigt, alle Einwände wurden bisher abgeschmettert. Die ständigen Zurufe der Opposition wie Eigentumsübertragung an die Gemeinden oder dass die Gemeinden die Verwaltung der Agrargemeinschaften übernehmen, ist verfassungswidrig.

Die Agrar-Hardliner sprechen davon, dass sie enteignet werden.

Platter: Wir enteignen niemanden, der Sachverhalt ist klar: Es handelt sich laut Verfassungsgerichtshof um atypisches Eigentum: Das Eigentum bleibt bei der Agrargemeinschaft, den Substanz­wert (gewerbliche Einnahmen) erhält die Gemeinde. Die Agrargemeinschaften werden nicht zerschlagen und die Gemeinden kommen zu ihrem Recht. Das Thema ist seit Jahrzehnten unerledigt, zumindest seit dem ersten Verfassungsgerichtshoferkenntnis 1982. Ich bin der Erste, der diese heiße Eisen angegangen ist. Das hat natürlich mit dem VfGH-Erkenntnis von Mieders 2008 zu tun, in dem eindeutig klargelegt wurde, dass das Land Tirol handeln muss.

Wie geht es jetzt weiter?

Platter: Wir haben rund 250 Gemeindegutsagrargemeinschaften. Rechtlich hält die Einstufung durch die Feststellungsbescheide der Abteilung Agrargemeinschaften. Das Team von Bernhard Walser leistet ausgezeichnete Arbeit. 150 Rechnungsabschlüsse sind erledigt, sie sind der erste wichtige Schritt. Einige Rechnungsabschlüsse stehen kurz vor der Genehmigung. Noch gibt es aber zwei offene Frage: die Jagdpacht und den Holzüberling. Diese Fragen muss das Höchstgericht klären, danach dürfte eigentlich alles klar sein.

Dürfte alles klar sein?

Platter: Am Ende werden rund zehn Prozent der Agrargemeinschaften übrig bleiben, bei denen es sicher länger dauert, weil der Rechtsweg bis zu den Höchstgerichten beschritten wird. Das ist in einem Rechtsstaat legitim.

Und wenn sich einzelne Agrargemeinschaften weiterhin nicht an das Agrargesetz halten?

Platter: Dann werden Sachverwalter eingesetzt. Das ist notwendig, weil das Gesetz kein zahnloser Tiger sein darf.

Das Gespräch führten Anita Heubacher und Peter Nindler

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom So, 05.02.2012
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