57 Umgehungen in Tirol aufgedeckt
Von Peter Nindler
Innsbruck – Angesichts einer siedelbaren Fläche von nur 11,9 Prozent explodieren die Grundstückspreise in Tirol. Doch der Run auf Immobilien hält weiter an. Allein im Vorjahr wechselten 14.298 bebaute und unbebaute Baugrundstücke den Besitzer. Auch 1329 EU-Bürger traten als Käufer auf. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Grundverkehrsbericht 2011 hervor. Doch bei vielen Wohnsitzen geht es nicht darum, ganzjährigen Wohnraum zu schaffen, sondern einen Freizeitwohnsitz. Aber das ist nach dem Grundverkehrsgesetz verboten. Nur ausgewiesene Freizeitwohnsitze dürfen als solche genutzt werden.
Schon seit Jahren kämpft das Land jedoch mit einer Flut von illegalen Freizeitwohnsitzen. Wegen der EU-Freiheiten müssen Käufer von Immobilien lediglich erklären, dass sie keinen Freizeitwohnsitz errichten. In Verdachtsfällen prüft die Behörde: „In diesen Fällen – es sind keine Einzelfälle – zeigt sich, dass Immobilien oft geradezu typisch als Freizeitwohnsitz verwendet werden, als ob es die schriftliche Erklärung, keinen Freizeitwohnsitz zu schaffen, gar nicht gäbe“, betont Landesgrundverkehrsreferent Hermann Riedler in seinem Bericht. Soweit es die personellen Möglichkeiten des Landesgrundverkehrsreferenten zugelassen haben, seien Fälle aufgegriffen und Anzeige an die Grundverkehrsbehörden erstattet worden, fügt Riedler hinzu. Im Vorjahr erfolgten 57 Anzeigen, seit 2001 waren es rund 560. Mit der jüngst im Grundverkehrsgesetz festgelegten Beweislastumkehr – die Besitzer müssen nachweisen, dass sie ihr Haus nicht illegal nutzen – erwartet sich der Grundverkehrsreferent Erleichterungen bei den Verfahren.
Im Zusammenhang mit den Kontrollen von illegalen Freizeitwohnsitzen landete das Land Tirol zuletzt jedoch einen wichtigen Erfolg bei der Europäischen Kommission. Ein Tiroler Anwalt legte Beschwerde ein und kritisierte, dass nur ausländische Wohnsitze auf eine unzulässige Freizeitwohnsitznutzung behördlich kontrolliert würden. Das wies das Land wurde entschieden zurück. In einer umfassenden Stellungnahme an die Kommission konnte die Landesregierung die Bedenken ausräumen, das Beschwerdeverfahren wurde schließlich eingestellt.







