12.01.2012, 19:39 
Formel 1

Gefährliche Körperverletzung: Adrian Sutil muss vor Gericht

Bei einer Siegesfeier in Shanghai soll der deutsche Formel-1-Pilot einen Geschäftsmann mit einem Glas verletzt haben.
Adrian Sutil muss sich vor Gericht verantworten.
Foto: REUTERS

München – Formel-1-Pilot Adrian Sutil muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Deutsche hatte im vergangenen Jahr den Luxemburger Geschäftsmann Eric Lux in einer Diskothek in Shanghai mit einem Glas verletzt. Eine Stellungnahme war am Donnerstag weder von der Staatsanwaltschaft noch von Sutil zu erhalten. Acht Wochen später war Sutil wegen des Vorfalls von Lux in München angezeigt worden.

Das bestätigte das Amtsgericht München am Donnerstag. Wie FAZ.net berichtet, hat die Staatsanwaltschaft als Strafmaß ein Jahr Haft auf Bewährung für den Rennfahrer gefordert. Für Ende dieses Monats seien vorerst zwei Prozesstage angesetzt. Der Rennfahrer hatte mehrfach beteuert, er habe den Mitbesitzer des Lotus-Renault-Teams beim Vorfall am 17. April nicht verletzen wollen.

Wie es nun in dem Bericht heißt, habe die Staatsanwaltschaft zunächst nur einen Strafbefehl für den derzeit vertragslosen Sutil gefordert. Der bisherige Force-India-Pilot habe aber erkennbar nicht seine Schuld eingestehen wollen. Daher setzte das Amtsgericht nun einen Prozess an. Für Sutil kommt diese Entscheidung zur Unzeit. Der 29-Jährige verlor jüngst seinen Stammplatz bei seinem bisherigen Arbeitgeber und ist noch auf der Suche nach einem neuen Formel-1-Cockpit für die kommende Saison.

Beim fraglichen Vorfall hatte Sutil gemeinsam mit seinem Kollegen Lewis Hamilton den Sieg des Briten bei dem Rennen feiern wollen. Bei einer Party war es dann zu einem Streit zwischen Sutil und Lux gekommen. Der Deutsche betonte, er habe dem Geschäftsmann nur den Inhalt seines Glases ins Gesicht schütten wollen. Dabei sei jedoch das Glas zerbrochen, die Scherben verletzten Lux am Hals. Die Wunde musste genäht werden. Die beiden hatten sich nicht außergerichtlich einigen können. (APA/dpa)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 12.01.2012  19:39
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