06.10.2011, 15:17  Aktualisiert: 06.10.2011, 15:25 
Olympia

Roth-Klage gegen ÖOC abgewiesen

ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel zeigte sich zufrieden: „Ein Urteil, das unsere Position klar bestätigt.“
Erwin Roth (r.) blitzte mit seiner Klage vor Gericht ab.
Foto: gepa

Wien - Das Österreichische Olympische Komitee (ÖOC) muss der Honorarforderung des ehemaligen Beraters der Salzburger Olympia-Bewerbung, Erwin Roth, in der Höhe von rund 340.000 Euro nicht nachkommen. Die Klage ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in erster Instanz abgewiesen worden. Roth kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

„Ein Urteil, das unsere Position klar bestätigt. Wir schulden Herrn Roth keinen Cent, selbst die Prozesskosten hat er selbst zu tragen“, sagte ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel in einer Aussendung. Laut Anwalt Herbert Hübel geht es insgesamt um „mit Zinsen und Kosten fast 400.000 Euro“.

Roth hatte eine Klage gegen das ÖOC eingebracht, nachdem sein gegen den früheren ÖOC-Präsidenten Leo Wallner gerichtetes Schadenersatzbegehren im März diesen Jahres vom Wiener Landesgericht abgewiesen worden war. Roth hätte mit seiner Firma für ein Konzept für die Olympia-Bewerbung der Stadt Salzburg für die Winterspiele 2014 90.000 Euro im Monat bekommen sollen. Ein Vertrag mit dem ÖOC existierte dafür laut Mennel jedoch nicht. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 06.10.2011  15:17
aktualisiert: Do, 06.10.2011  15:25
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