08.02.2012, 13:36 
Österreich

VKI prüft Möglichkeiten im Skandal um Implantate

Foto: APA (Archiv/dpa)/Peer Grimm

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate überprüft der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Möglichkeit einer Sammelintervention, gegebenenfalls auch eine Sammelklage von Betroffenen. Derzeit haben sich fünf Frauen mit Implantaten des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) mit Sitz in Frankreich beim VKI gemeldet.

über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller eines fehlerhaften Produktes für Körper-, Gesundheits- und Sachschäden, die dadurch verursacht werden, verschuldensunabhängig. Das Gesetz erfasst also insbesondere die Kosten der Operation bzw. Schmerzensgeld für den notwendigen Austausch der Implantate. Das Gesetz erfasst jedoch nicht die Kosten des fehlerhaften Produktes selbst. Das ist wiederum über die Gewährleistung geregelt. Die Klage auf Gewährleistung muss jedoch binnen zwei Jahren ab der Operation eingebracht werden.

Der Anspruch auf Schadenersatz muss binnen einer absoluten Frist von zehn Jahren ab In-Verkehr-Bringen durch den Hersteller und innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers gerichtlich geltend gemacht werden. Somit können laut VKI österreichische Geschädigte gegen den Hersteller in Frankreich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.

Das Problem dabei: Am 22. Mai 2009 wurde bereits über das Vermögen der Firma Poly Implant Prothese am tribunal de commerce de Toulon ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen sei bereits abgelaufen, so der VKI.

In Frankreich soll jedoch - so die bisherigen Recherchen des VKI - eine verschuldensunabhängige Haftung für Medizinprodukte und eine Pflichtversicherung gesetzlich geregelt sein. Nach dem französischen Recht hätten Geschädigte einen direkten klagbaren Anspruch gegen diese Pflichtversicherung. Im vorliegenden Fall ist die Allianz Versicherung mit Sitz in Paris dafür zuständig.

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 08.02.2012  13:36
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