27.04.2012, 13:14  Aktualisiert: 27.04.2012, 14:19 
Österreich

Probleme am Bau und in der Reinigung beschäftigen AK

AK-Präsident Tumpel: Gruppenklagen gegen Sozialbetrug. Seit 20 Jahren berät die Arbeiterkammer ihre Mitglieder in Rechtsfragen und erstritt bisher rund eine Milliarde Euro.
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Wien - Subunternehmen am Bau, die pleitegehen und Löhne schuldig bleiben, und Reinigungsfirmen, deren Mitarbeiter unbezahlte Überstunden leisten müssen, bereiten dem Rechtsschutz der Arbeiterkammer (AK) aktuell die größten Probleme. „Im Interesse aller Arbeitnehmer ziehen wir mit den Gewerkschaften und Betriebsräten an einem Strang“, sagte AK-Präsident Herbert Tumpel am Freitagvormittag anlässlich der Feier zu 20 Jahren AK-Rechtsschutz. Seit 25 Jahren gibt es zudem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz.

Die Arbeiterkammer sieht die Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmen in einer schwächeren Position. Mit Beratungen sorgt die AK seit 1992 dafür, dass Österreichs Beschäftigte trotzdem zu ihren Rechten kommen. Seit damals ist die AK für ihre Mitglieder in 260.000 Fällen vor Gericht gezogen und hat rund eine Milliarde Euro erstritten. Rechnet man noch Insolvenzen dazu, waren es insgesamt 3,5 Mrd. Euro.

Für das Bau- und Reinigungsgewerbe, wo systematischer Sozialbetrug stattfinde, fordert Tumpel Gruppenklagen anstatt unzähliger Einzelklagen. In dasselbe Horn bläst Metallergewerkschafter René Schindler. Er kritisierte heute das „kalkulierte Rechtsbruchverhalten“ von Firmen. Wenn sich nur einer von hundert Mitarbeiter beschwert, dann dürfe sich das nicht mehr auszahlen. Schindler schlägt „scharfe Sanktionen“ vor. Außerdem würden Unternehmen ihre Grenzen ausloten und zu strenge oder unfaire Klauseln in die Arbeitsverträge schreiben. Im Fall das Falles würden das die Gericht schon klären, skizzierte Schindler die Mentalität der Wirtschaft. Diese Einstellung führe zwangsläufig zu mehr Gerichtsverfahren, so Schindler.

90 bis 95 Prozent der Gerichtsverfahren werden erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eingeleitet. Offenbar werde eine Klage gegen den Arbeitgeber noch immer als ein „Akt der Feindseligkeit“ gesehen, sagte Schindler. Er ermutigte Arbeitnehmer, für die eigenen Rechte aufzustehen. Man brauche sich nicht zu fürchten. Mitarbeiter, die sich für ihre Rechte einsetzen, würden nicht schlechter gestellt. Im Gegenteil: Unternehmer würden solche Mitarbeiter eher mit „Samthandschuhen“ anfassen. Schindler warnte aber vor rechtlichen Schritten bei emotionalen Themen wie der Gleichstellung. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Fr, 27.04.2012  13:14
aktualisiert: Fr, 27.04.2012  14:19
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