24.05.2012, 10:02  Aktualisiert: 24.05.2012, 13:56 
BAWAG-Prozess

Helmut Elsner muss kommende Woche vor Gericht erscheinen

Der Richter lehnte eine Vertagungsbitte ab. Am Dienstag oder Mittwoch soll Elsner nun als Angeklagter einvernommen werden.
Foto: APA (Fohringer)/HELMUT FOHRINGER

Wien – Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird am kommenden Dienstag und Mittwoch wohl oder übel ins Wiener Landesgericht für Strafsachen kommen müssen, um als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess einvernommen zu werden. Der Vorsitzende Richter Christian Böhm hat die Vertagungsbitte von Elsner abgewiesen, teilte das Landesgericht am Donnerstag mit.

Die Ablehnung wird damit begründet, dass „lediglich bereits bekannte und behandelte Ausführungen (eher) allgemeiner Natur zur Verhandlungsfähigkeit erstattet wurden.“ Elsner hätte bereits zweimal auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG, die sich auf diesem Weg seine Pensionsabfindung von rund 6 Mio. Euro zurückholen will, als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess vor dem Schöffensenat erscheinen sollen. Er ist den Ladungen aber jedes Mal mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit ohne Vorankündigung nicht nachgekommen.

Nachdem aber Gerichtsgutachter Günter Steurer in der Folge die Verhandlungsfähigkeit von Elsner attestiert hatte, wurde er von Richter Böhm für den kommenden Dienstag und Mittwoch vorgeladen. Elsner, der sich derzeit laut Medienberichten auf Kur in Tirol befindet, hatte daraufhin einen Antrag auf Vertagung seiner Einvernahme gestellt. Er wolle erst wieder vor Gericht erscheinen, wenn er wieder gesund sei.

Laut Kurt Huber, Leiter der Medizinischen Abteilung für Kardiologie im Wilhelminenspital, hat sich der Gesundheitszustand des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors verschlechtert. Elsner hatte zuvor mit Herzrhythmusstörungen das Wiener Wilhelminenspital aufgesucht. Elsner droht demnach womöglich eine weitere Herz-Operation, so Huber, bei dem Elsner seit längerem in Behandlung ist. Ob Elsner am kommenden Dienstag vor Gericht erscheinen werde, stehe noch nicht fest, erklärte unterdessen sein Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens am Donnerstag auf APA-Anfrage. Er müsse noch mit seinem Mandanten Rücksprache halten.

Die Ablehnung des Vertagungsansuchens seitens Elsners würde den Erkenntnissen zweier Ärzte entgegenstehen, beklagte Mertens. Nach Meinung der Kardiologen Kurt Huber (Wilhelminenspital) bzw. Otmar Pachinger (Universitätsklinik Innsbruck) dürfe „Herr Elsner keinerlei Stressbelastung ausgesetzt werden“, geht aus der Mitteilung hervor. Nachweislich sei durch die Verstopfung des Bypasses bei Elsner eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Somit liege keine Verhandlungsfähigkeit vor. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 24.05.2012  10:02
aktualisiert: Do, 24.05.2012  13:56
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