02.02.2012, 14:12  Aktualisiert: 02.02.2012, 14:18 
Tirol

Fremdwährunsstreit: Urteil gegen Volksbank Tirol rechtskräftig

Die AK hatte vier Vertragsklauseln in Fremdwährungskreditverträgen der Bank als rechtlich unzulässig bezeichnet und ein Verbandsklageverfahren in zwei Instanzen für sich entschieden.
Mitte Dezember 2011 hatte die AK auch beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck recht bekommen.
Foto: Erwin Wodicka

Innsbruck - Im Streit um vier Klauseln von Fremdwährungskrediten zwischen der Tiroler Arbeiterkammer (AK) und der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG ist das Urteil nun rechtskräftig, teilte die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Aussendung mit. Mitte Dezember 2011 hatte die Interessensvertretung auch beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck recht bekommen. Die AK hatte vier Vertragsklauseln in Fremdwährungskreditverträgen der Bank als rechtlich unzulässig bezeichnet und ein Verbandsklageverfahren in zwei Instanzen für sich entschieden.

„Mit diesem positiven und nunmehr rechtskräftigen Urteil ist es gelungen, eine für viele verunsicherte Kreditnehmer sehr wichtige und richtungsweisende Gerichtsentscheidung zu erzielen“, erklärte AK Tirol-Präsident, Erwin Zangerl. Damit habe das OLG Innsbruck die Rechtsmeinung der AK Tirol bestätigt und alle vier gerichtlich bekämpften Vertragsbestimmungen aufgrund von Verstößen gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) als rechtlich unzulässig erachtet.

Ende 2010 war im Auftrag der AK Tirol ein Abmahnverfahren gegen die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz wegen insgesamt zehn nach Ansicht der AK Tirol rechtswidrigen Klauseln in den Vertragsbedingungen eingeleitet worden. Zu insgesamt sechs Klauseln hatte die Bank in der Folge eine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben. Zu einer weiteren Klausel (Klausel zur „Vorfälligkeitsentschädigung“) erfolgte nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung, zu weiteren drei Klauseln gab die Bank allerdings keine Unterlassungserklärung ab.

Infolge wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als klageberechtigte Institution von der AK Tirol beauftragt, ein Verbandsklageverfahren gegen insgesamt vier Vertragsklauseln (drei Klauseln, zu denen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde und eine vierte Klausel (Vorfälligkeitsentschädigung), zu der seitens der Volksbank Triol nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben wurde) einzuleiten. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 02.02.2012  14:12
aktualisiert: Do, 02.02.2012  14:18
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