05.05.2011
Innsbruck

Skigebiete können auch vom Tal aus erschlossen werden

Seilbahngrundsätze werden heute in Begutachtung ge-schickt. Tabuzonen bleiben, Seilbahnbau wird erleichtert.
Infobox

Überarbeitung der Seilbahngrundsätze

Neuerschließungen: Neuerschließungen sind wie bisher tabu.

Skigebiete: Innerhalb von bestehenden Skigebietsgrenzen gibt es keine Einschränkungen nach den Seilbahngrundsätzen. Erweiterungen von Skigebieten sind zulässig, sofern sie im Einklang mit dem Naturschutzgesetz stehen.

Finanzierungsnachweis: Ein Finanzierungsnachweis ist nur noch dann notwendig, wenn öffentliche Förderungen beansprucht werden.

Verkehrsmaßnahmen: Die Umsetzung von erforderlichen verkehrstechnischen Maßnahmen muss rechtlich sichergestellt werden.

Innsbruck – Die vorgeschriebene Prüfung der Seilbahngrundsätze hat keine wesentlichen Neuerungen gebracht. „Die Schwerpunkte der bestehenden Grundsätze bleiben bestehen, weil das Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2005 durchwegs positiv wahrgenommen wird“, betont Raumordnungsreferent LR Christian Switak. Er spricht lediglich von geringfügigen Anpassungen. Eines steht nach Durchführung der Zwischenevaluierung für Switak fest: Es kann kein Projekt geben, das in der Vergangenheit nicht realisierbar war, aber künftig geht. „Weil Neuerschließungen weiterhin nicht möglich sind.“

Das Tabu der Neuerschließungen erfährt jedoch eine Änderung: Skigebiete können künftig auch vom Tal aus mit einer Seilbahn erschlossen werden, wenn sich die Talstation in einer Wintersportregion befindet – z. B. eine Seilbahn von Neustift in die Schlick. Dieser Neudefinition stimmt auch Umweltreferent LHStv. Hannes Gschwentner (SP) zu. „Wir haben das in der Fachabteilung geklärt, für uns ist das kein Problem.“ Aus seiner Sicht steht einem Beschluss nach der zweimonatigen Begutachtung, die heute beginnt, nichts im Wege.

Aufstiegshilfen in nicht erschlossene Skigebiete sind weiter nicht möglich. Wenn in Sexten das Skigebiet bis an die Geländekante herangebaut wird, dann wäre eine Zubringerbahn möglich bzw. die Schischaukel Sillian-Sexten keine Neuerschließung.

In Nationalparks, Ruhe-, Natur- und Sonderschutzgebieten, geschützten Landschaftsteilen, in Natura-2000-Gebieten oder auf Gletschern, die nicht für die Erweiterung vorgesehen sind, untersagt das Naturschutzgesetz neue Seilbahnen. Diese Gebiete bleiben weiter Ausschlusskriterien in den Seilbahngrundsätzen. Solange die Kalkkögel ein Ruhegebiet bleiben, ist ein Zusammenschluss zwischen Axamer Lizum und Schlick deshalb nicht möglich.

„Man muss in Tirol zulassen, bei der Entwicklung der Seilbahnwirtschaft vorne dabei zu sein. Wir brauchen keine Neuerschließungen im großen Stil, aber Zusammenschlüsse und Weiterentwicklungen“, betonte LHStv. Toni Steixner (VP) bei der gestrigen Eröffnung der Interalpin-Messe in Innsbruck. Natürlich trage man Verantwortung, die Naturlandschaft zu erhalten, „aber es muss beides zu schaffen sein“. Für Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer muss den Gästen der beste Service geboten werden. „Und dazu gehören auch Skigebietszusammenschlüsse.“ (pn, mas)

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 05.05.2011
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