08.02.2012
Promi News

Gericht nimmt Caroline Wind aus den Segeln

Straßburg – Wenn es um die Wahrung ihrer Privatsphäre geht, kämpft Prinzessin Caroline von Hannover wie eine Löwin – beizeiten auch mit Erfolg. Doch in letzter Zeit musste sie auch erfahren, dass sie es manchmal doch ein wenig übertreibt.

Erst im Dezember scheiterte sie mit einer Klage – nun die zweite Niederlage. So wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern erneut eine Beschwerde der 55-Jährigen ab. Konkret ging es dabei um die Veröffentlichung von Urlaubsfotos aus dem Jahr 2002, auf denen die Prinzessin und ihr Mann Ernst August von Hannover in einem Wintersport­ort zu sehen waren. In dem Text dazu wurde auch über eine Erkrankung ihres Vaters, des Fürsten Rainier von Monaco berichtet. Für Caroline nicht nachvollziehbar und einen Gang vors Gericht wert. Doch die deutschen Gerichte hatten einst zugunsten der Zeitung entschieden. Zurecht – wie sich jetzt herausstellte. „Dass die deutschen Gerichte die Erkrankung des Fürsten Rainier als zeitgeschichtliches Ereignis eingestuft hatten, schien nicht unangemessen“, schrieb das Gericht.

Doch dem nicht genug: Auch in einem zweiten Fall stärkte der Gerichtshof die Medienrechte in Sachen Promi-Berichterstattung: So wurde der Klage des Axel-Springer-Verlages über Verletzung der Meinungsfreiheit stattgegeben. Hintergrund des Ganzen: Dieses Mal ging es um Artikel in der Bild-Zeitung vom Jahr 2004, in denen über die Festnahme eines TV-Kommissars wegen Drogenbesitzes berichtet wurde. Deutsche Gerichte hatten einst die Veröffentlichung der Artikel und der Fotos verboten. Jetzt muss die Republik dem Verlag aber mehr als 17.000 Euro Schadenersatz zahlen. Begründung: Da die Zeitung die veröffentlichten Informationen von der Polizei und der Staatsanwaltschaft München erhalten habe, seien es „öffentlich zugängliche Informationen“ gewesen. (APA, TT)

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Mi, 08.02.2012
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