Boni-Regelung tut Bankern nicht weh
Die Schlagzeile, dass das EU-Parlament nun eine Regelung für Banker-Boni erlassen hat, klingt gut. Endlich bewegt sich etwas in der langatmigen Debatte um die überfällige Reform des Post-Lehman-Finanzmarktes. Schließlich waren es unter anderem Bankmanager, die – getrieben von der Gier nach Boni – ihre eigenen Taschen prall füllten und so die Weltwirtschaft an den Rande des Ruins getrieben hatten.
Jetzt ließen die EU-Abgeordneten zwar Taten auf die vielen Worte folgen – nur leider mit geringer Wirkung. Zustande gekommen ist ein populistisches Mini-Reförmchen, das vor allem den Parlamentarieren selbst zu jeder Menge Eigenwerbung verhilft. Mit klarer Mehrheit wurde beschlossen, dass Bankmanager nur 30 Prozent ihrer leistungsabhängigen Zahlungen bar ausgeschüttet bekommen dürfen, 40 Prozent der Boni müssen drei bis fünf Jahre zurückgehalten werden. In der Praxis handelt es sich damit um nichts anderes als um den in ein EU-Gesetz gegossenen Ist-Zustand. Schon jetzt ist es in der Finanz- und in der Realwirtschaft üblich, den größten Anteil der Boni in Form von Aktien zu verteilen. Mit den prozentuell formulierten Vorgaben ist das Gesetz mehr Schlupfloch als Gesetz. Ursprünglich war in Straßburg angedacht, bei den Bezügen eine nominale Obergrenze einzuziehen. Das EU-Parlament scheiterte an diesem Einschnitt – verständlicherweise. Denn dass sich die Privatwirtschaft von der EU-Legislative vorschreiben lässt, wie viel Lohn Führungskräfte letztendlich ausbezahlt bekommen, ist rechtlich nicht umsetzbar.
Diese Richtlinie schmerzt zu wenig, als dass sie Wirkung zeigen könnte. Spitzenverdiener in den Banken dürften sich hingegen vor Freude die Hände reiben – und das intensive Lobbying hat sich für sie definitiv ausgezahlt.
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Publiziert am:
Do, 08.07.2010



