Wildwuchs der Flugretter in wenigen Monaten zu Ende
Von Helmut Wenzel
Landeck, Zams – Im Winter haben sich tirolweit bis zu 21 fliegende Ambulanzen den lukrativen Patientenmarkt aufgeteilt. Doch der Wildwuchs am Himmel der Flugretter bot wiederholt Anlass zu Unstimmigkeiten in der Politik, aber auch unter den Betreibern.
Nachdem die Ausschreibung der bodengebundenen Rettung in Tirol erledigt ist, knöpft sich Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg diesen Herbst die Flugrettung vor: „Da haben einige Institutionen ein Wörtchen mitzureden, vom Innenministerium bis zu den Sozialversicherungen. Darüber hinaus habe ich Gespräche mit allen Seilbahnern geführt.“
Schon länger steht fest, dass es in Tirol sechs ganzjährige stationierte Fluggeräte geben soll. Diese sechs Notarzthubschrauber, die von der öffentlichen Hand bezahlt werden, stellen laut Tilg die medizinische Basisversorgung sicher: „Alle, die eine fliegende Ambulanz in Tirol brauchen, sollen sie auch bekommen.“
Demnach dürfte der Basishubschrauber der in Zams/Finais stationierte C5 bleiben. Trotzdem gibt es, so Tilg, für jede Region eine eigene Ausschreibung. Im Oberland, Außerfern, Innsbruck und Osttirol sind je ein Basishubschrauber vorgesehen, im Unterland sollen künftig zwei rettende Engel stationiert werden. Tilg will die Ausschreibung noch heuer unter Dach und Fach bringen.
Zudem werden im Tourismusbezirk Landeck zwei saisonale Konzessionen vergeben, eine im Stanzertal, eine im Paznaun. Das tirolweite Kontingent will Tilg mit insgesamt acht saisonalen Hubschraubern limitieren. Die „Konzessionshubschrauber“ müssten sich allerdings selber finanzieren. Es könne nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein, die saisonalen Helikopter in den Skigebieten auszufinanzieren.
„Neu aber ist, dass der Patient keine Rechnung mehr bekommt. Egal, mit welchem Helikopter er fliegt“, betont der Landesrat, „das gilt für alle gerechtfertigten Flüge ab NAKA 4.“ Dieses Kürzel steht für eine international gültige Skala von 0 bis 6, die den Verletzungsgrad definiert. Unter NAKA 4 aufgelistet sind etwa Herzinfarkt oder Oberschenkelbruch. Ein Polytrauma fällt in die Kategorie NAKA 5. Die Sozialversicherungen, die sich bereit erklären, dieses Modell mitzutragen, stellen eine weitere wesentliche Bedingung. Tilg: „Jeder Rettungsflug muss über die Leitstelle Tirol disponiert werden.“ Das gelte auch für Hubschrauber, die direkt im Skigebiet stationiert sind.
Mit dem neuen Flugrettungsmodell wolle er die Gesundheitsversorgung in Tirol weiter stärken, unterstreicht der Landesrat.


