24.08.2011, 11:14  Aktualisiert: 24.08.2011, 11:31 
Österreich

Nach Wahl-Kandidatur: Anklage wegen Wiederbetätigung

Die „Nationale Volkspartei“ wollte 2009 bei Wahlen antreten. Die Gruppierung wurde aber nicht zugelassen, sondern angezeigt.

Linz – Anklage wegen Wiederbetätigung hat die Staatsanwaltschaft Linz Mittwoch Anklage gegen zwei Vertreter der „Nationalen Volkspartei“ (NVP) erhoben. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Gruppierung wollte 2009 bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns (Bezirk Linz-Land) antreten. Die Wahlbehörde hat sie aber nicht zugelassen und gleichzeitig Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Linz teilte mit, den beiden Vertretern der NVP werde konkret zur Last gelegt, das Parteiprogramm, welches unübersehbare Parallelen zum Parteiprogramm der NSDAP aufweise, bei verschiedenen Wahlkampfveranstaltungen beworben zu haben. Deshalb erfolgte eine Anklage wegen des Verbrechens nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Das Delikt ist fallbezogen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.

Die beiden Angeklagten können gegen die Anklageschrift jeweils Einspruch erheben. Dann entscheidet das Oberlandesgericht über den Einspruch. Erst wenn die Anklage rechtswirksam ist, kann das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen.

Die Staatsanwaltschaft, die sich bei ihrer Prüfung der Verdachtslage vorwiegend auf zwei Gutachten gestützt hat, kam offenbar bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes zum selben Ergebnis wie die Landeswahlbehörde, die Anzeige erstattet hatte. Sie hatte bei der Einreichung der Kandidatur für den Wahlkreis I (Linz und Umgebung) massive Bedenken gegen eine Zulassung. Zuletzt entschied sie, dass die Einbringung des Wahlvorschlages als ein Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes zu betrachten sei und der Wahlvorschlag der NVP als nicht gültig eingebracht gelte.

Anfechtung des Urnenganges

Nach der Wahl am 27. September 2009 hat die Gruppierung eine Anfechtung des Urnenganges beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, blitzte dort aber ab. Die Staatsanwaltschaft geriet in Kritik, weil das Verfahren so lange dauere. Sie begründete dies stets damit, dass man „sehr genau“ vorgehe.

Offen ist die Entscheidung über eine Anzeige gegen die „Bunten“, die ebenfalls 2009 für den Gemeinderat Wels kandidieren wollten. Auch sie wurden nicht zugelassen und versuchten vergeblich eine Anfechtung der Wahl. Die Verfassungsrichter bewerteten das Vorhaben der Partei, mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der Landeswahlbehörde recht.

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 24.08.2011  11:14
aktualisiert: Mi, 24.08.2011  11:31
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