30.01.2012
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Dunkle Wolken über dem Internet

Weil Bürger unter ständigem Generalverdacht stehen, wird die Überwachung massiv ausgeweitet. Weil Konzerne um Profite fürchten, droht das Ende des freien Internets. Eine Analyse möglicher neuer Regeln.
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Lexikon – Vorratsdatenspeicherung

Was? Telekommunikationsbetreiber (Internetprovider, Handyfirmen etc.) müssen Vermittlungsdaten (Wer ruft wen, wann und wo an? Wer schickt wem E-Mails? Welche Websites werden angesurft?) sechs Monate lang lückenlos speichern und Ermittlungsbehörden bei Verdacht auf schwere Straftaten zur Verfügung stellen.

Kritik? Studien zeigen, dass die Aufklärungsquote nicht steigt und wer will, kann dies sehr einfach (Mailserver außer Landes oder Prepaid-Handys) umgehen. Zudem stören sich viele an der Verhältnismäßigkeit, weil jeder Bürger unter Generalverdacht steht.

Ab wann? 1. April 2012

Von Georg Holzer

Washington, Brüssel, Wien – Vergangene Woche hatten die Freunde des Internets Grund zu feiern. Nach heftigen Protesten zogen viele US-Politiker ihre Unterstützung für ein strengeres Urheberrecht zurück. Doch die Freude über das Aus von „SOPA“ währte kurz. Umso klarer wird nun, dass es um das freie Internet zappenduster geworden ist.

Woher der Druck für strengere Gesetze kommt, war klar, als der Chef des US-Filmverbands MPAA, Chris Dodd, Wahlkampfspenden an Abgeordnete in Frage stellte. Dass die bestehenden Gesetze reichen, zeigte jedoch der erfolgreiche Schlag gegen die Tauschbörse Megaupload.

Dodd kann sich dennoch freuen, denn vergangene Woche unterzeichneten 22 EU-Staaten, darunter auch Österreich, ein Handelsabkommen für die strengere Überwachung von Urheberrechtsverletzungen: ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement).

Es wurde im Geheimen ausverhandelt, weil es anders nicht möglich gewesen wäre. Erst Lücken machten ACTA teilweise publik. Sein Inhalt ist sehr vage gehalten, zur Interpretation bei der Gesetzwerdung bräuchte es die Erläuterungen und Protokolle. Weil diese nach wie vor geheim sind, hagelt es Kritik. Aus Protest am Vorgehen traten gar EU-Parlamentarier von Funktionen zurück.

Ja, der Schutz geistigen Eigentums ist wichtig, aber Regeln wie sie ACTA vorsieht, gehen zu weit. So wird das Recht auf Privatkopie untergraben und es drohen weitere massive Eingriffe in Grundrechte. Eine umfassende Überwachung des Internetverkehrs ist ebenso vorgesehen wie drakonische Strafen. Wer sich einen illegal hochgeladenen Film beschafft, würde sich eines Kapitalverbrechens schuldig machen. Dass die EU mangelnde Privatsphäre von Facebook-Nutzern beklagt, wirkt da wie purer Hohn.

Der erste Schritt hin zur kompletten Überwachung wird am 1. April gesetzt. An diesem Tag tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Telekom-Firmen müssen speichern, wer mit wem kommuniziert. Ursprünglich wurde sie als Mittel zur Abwehr von Terroristen erdacht. Dass sich die Aufdeckungsrate durch derlei Maßnahmen erhöht, wurde durch eine Studie des Max Planck Instituts für internationales Strafrecht widerlegt. Wenig beeindruckt dürften sich auch Terroristen zeigen. Weil lediglich Internet­anbieter in Österreich Daten speichern müssen, lässt sich das mit einem Mailserver in einem Drittstaat oder einem Wertkartenhandy umgehen. Betroffen wären nur Normalbürger, die unter ständigem Generalverdacht stünden.

In Deutschland, wo die Vorratsdatenspeicherung 2010 eingeführt wurde, schaffte man sie wieder ab. Sie widerspreche geltenden Grundrechten auf Privatsphäre, urteilten dort die Verfassungsrichter. In Österreich gibt es bei zwei Petitionen dagegen bereits über 81.000 Unterschriften.

Unter dem Deckmantel der Kinderpornografie werden von Politikern auch immer wieder Netzsperren gefordert, um den Zugang zu missliebigen Internetangeboten zu blockieren. Dass auch hier fleißig Lobbying betrieben werden könnte, ist klar. Ist die Zensur-Infrastruktur einmal geschaffen, kann sie beliebig genutzt werden. Nicht zuletzt stellen Telekom-Firmen das Grundprinzip des freien Datenverkehrs in Frage, um weiter mit alten Geschäftsmodellen gut zu verdienen.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Mo, 30.01.2012
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